Ein gewöhnlicher Urlaub kann in bestimmten Fällen nur bedingt helfen: Die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bieten Ihnen deshalb die Kur und die Reha als weitere Möglichkeiten der Erholung. Und zwar nicht nur innerhalb Deutschlands sondern auch im Ausland denn einige Krankenkassen haben zum Beispiel besondere Verträge mit Einrichtungen in Italien Österreich Polen oder Ungarn geschlossen. Neben einem medizinischen Grund müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: (11) - Sie waren in ärztlicher Behandlung und dabei wurden alle erforderlichen Arznei- Heil- und Hilfsmittel verordnet und ausgeschöpft. Source: https://www.artikelschreiber.com/.