Wenn es sich um kleinere Mängel wie zB eine defekte Toilettenspülung oder schlecht schließende Fenster-Storen handelt muss die Vermieterschaft diese innerhalb der vereinbarten Frist (Wohnungsübergabeprotkoll) beheben. Die erste Kontaktaufnahme kann per Telefon oder Email passieren wenn darauf nicht reagiert wird empfiehlt sich ein eingeschriebener Brief und das Setzen einer angemessenen Frist zur Behebung (z.B. 14 Tage). Mängel aus Eigenverschulden Sind Schäden aufgetreten die du während der Mietdauer selbst verursacht hast (wie z.B. Brandloch im Bodenbelag oder nicht ordnungsgemäße Bedienung eines Elektrogerätes) musst du bzw. deine Privathaftpflichtversicherung (unbedingt empfehlenswert!) Source: https://www.artikelschreiber.com/.