Kann man hier mit einer vernünftigen Argumentation nichts erreichen weil weder ein schreiendes Baby noch ein bellender Hund sich an Ruhezeiten halten werden kann eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung schwer durchgesetzt werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte 2008 in einem derartigen Fall entschieden dass ein Hahn mit besonders lautem Organ zwar die nächtliche Ruhezeit in einem schallisolierten Stall verbringen muss werktags aber ganztägig und Sonn- und Feiertags außerhalb der Mittagsruhe im Freien krähen darf. Wenn die spielenden Kinder allerdings über Stunden mit dem Fußball das scheppernde Garagentor traktieren oder ihre streitenden Nachbarn regelmäßig das gesamte Porzellan zertrümmern müssen Sie das nicht hinnehmen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.