Viele Ärzte orientieren sich hier anhand der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Anlage 4 welche eine Reihe von Erkrankungen und Mängeln auflistet die in der Regel die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs einschränken. Hat der Arzt allerdings den Eindruck dass ein ärztliches Fahrverbot höchstwahrscheinlich missachtet wird und der Patient sich trotzdem hinters Steuer setzt kann er die Fahrerlaubnisbehörde über den Zustand des Betroffenen informieren. Übrigens: Selbst wenn nur ein ärztliches Fahrverbot besteht und kein behördliches können bei einer Missachtung Sanktionen drohen nämlich dann wenn der Patient einen Unfall verursacht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.