- Name (Firma Geschäftsbezeichnung) des Bieters - Geschäftssitz des Bieters - (Elektronische) Adresse einer Stelle die zum Empfang der das Vergabeverfahren betreffenden Kommunikation berechtigt ist - Bei – nur ausnahmsweise zulässigen – Angeboten in Papierform: Datum und rechtsgültige Unterfertigung des Bieters - Gegebenenfalls der Nachweis über die Erlegung des geforderten Vadiums - Sonstige für die Beurteilung des Angebotes geforderten Erläuterungen oder Erklärungen - Die Aufzählung der dem Angebot beigeschlossenen sowie gesondert übermittelten Unterlagen - Allfällige Alternativ- Abänderungs- oder Variantenangebote welche dementsprechend als solche gekennzeichnet werden sollten - Preise samt allen geforderten Aufgliederungen und den allenfalls notwendigen Erläuterungen: - Im Leistungsverzeichnis sind die Preise an den hierzu bestimmten Stellen einzutragen - Wird für eine Position kein Preis angegeben so ist dies im Angebot – z.B. in einem Begleitschreiben – zu erläutern - Bei veränderlichen Preisen – sofern entsprechende ÖNORMEN nicht vorhanden und für anwendbar erklärt worden sind – die festgelegten Regeln und Voraussetzungen die eine eindeutige Preisumrechnung ermöglichen. Darüber hinaus erklärt er die ausgeschriebene Leistung zu diesen Bestimmungen und den von ihm angegebenen Preisen zu erbringen und sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot zu binden. - Eine Erklärung dass der Bieter die Vollständigkeit seiner Angaben verantwortet insbesondere die von ihm selbst ermittelten Mengen entweder ohne Einschränkung oder in einer in den Ausschreibungsunterlagen anzugebenden Mengentoleranz. Source: https://www.artikelschreiber.com/.