Inhaltliche Anforderungen - Werbung und Teleshopping dürfen weder die Menschenwürde verletzen oder diskriminieren noch irreführen oder den Interessen der Verbraucher schaden. Jede Form der Werbung die darin besteht gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung ein Produkt eine Dienstleistung oder die entsprechende Marke einzubeziehen oder darauf Bezug zu nehmen so dass diese innerhalb einer Sendung oder eines Online-Videos erscheint. Die Split-Screen-Werbung muss durch eindeutige optische Mittel vom übrigen Programm getrennt und während des gesamten Verlaufs als Werbung gekennzeichnet sein. Source: https://www.artikelschreiber.com/.