Alle Jahre wieder etwa zwischen Dezember und März kommt es auch bei uns in Deutschland mit einiger Regelmäßigkeit zu einem Klimaphänomen das sich Winter nennt. Wenn die Arbeitsstelle dann gar nicht mehr oder nur mit großer Verspätung erreicht werden kann stellen sich schnell auch Fragen nach den arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Konkret bezogen auf unsere Ausgangsfrage heißt das: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund winterlicher Witterung nicht zur Arbeit kommen kann hat er für die ausgefallene Arbeitszeit auch keinen Anspruch auf Vergütung - es gilt wieder das Wegerisiko. Source: https://www.artikelschreiber.com/.