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Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen


Meiner Meinung nach sollte keine Sollstellung erfolgen, da unklar ist, ob und wann die Erträge/Einzahlungen eingehen. Des Weiteren würde das Ergebnis 2024 verfälscht.




Metakey Beschreibung des Artikels:     Wer seine Krankenkasse-Beiträge im Voraus zahlt, kann seinen Sonderausgabenabzug maximieren und so erhebliche Steuerersparnisse erzielen.


Zusammenfassung:    Für diejenigen, die eine Abfindung erhalten haben, wirkt der Trick also gleich auf zweifache Weise: Einerseits wird im Jahr der Abfindungszahlung das Einkommen reduziert, andererseits ergeben sich den Folgejahren weitere Einsparungen. - Wer einen „normal arbeitenden“ und pflichversicherten Ehepartner hat, kann zwar mit einer Vorauszahlung die Steuern auf eine Abfindung reduzieren, der zweite Vorteil (Nutzung der sonstigen Sonderausgaben) funktioniert dann aber in den Folgejahren leider nicht. - Insbesondere für die privat Versicherten ist zusätzlich zu beachten, dass die Beiträge nicht in voller Höhe berücksichtigt werden können, sondern nur insofern sie der sogenannten Basisabsicherung entsprechen (also keine Chefarzt-Behandlung, Einbett-Zimmer, o.ä.).


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Wer sollte ausfüllen?
  2. Ist das wirklich so?
  3. Das soll deutlich sein?
  4. Ist das eindeutig?
  5. Was meint genau „chronologisch zuzuordnen“?
  6. noch Kommentare von euch?
  7. 2) Wieviel Vorauszahlung akzeptiert das Finanzamt als abzugsfähig?
  8. Kann ich für die 2,5 Jahre dann auch nur den Mindestbetrag als Basis ansetzen?
  9. Ist hier auch eine Steueroptimierung möglich?
  10. Sozialgesetzbuch nicht behalten darf sondern wieder rückerstatten muss?
  11. zur KV leisten?
  12. Wer hat dazu Erfahrung?
  13. Wäre der zurück gezahlte Anteil kleiner als der bezahlte Anteil soll Zufluss Abfluss gelten???
  14. Woher stammt die oben häufig vertretene Annahme, dass man 20 k€ oder mehr an Vorauszahlungen leisten kann und diese voll als Steuerersparnis zum Tragen kommen ?
  15. Kann man dann diese Beiträge ansetzen und für 3,5 Jahre im Voraus zahlen, auch wenn nach der Zahlung die Angestelltentätigkeit endet ?
  16. Wo wäre das Ganze dann in den Steuerformularen einzutragen ?
  17. Kann man dann diese Beiträge ansetzen und für 3,5 Jahre im Voraus zahlen ?
  18. Das ginge in 2020 und in 2019 jeweils (ich kann in der Tat einen Teil auch in 2019 erhalten) ?
  19. Lohnt sowas, wenn man keine Riesenanlage sondern lediglich auf dem eigenen Dach installiert ?
  20. Nur in Ausnahmefällen, in denen dann aber maximal 5% (oder 10%?
  21. Wäre es dann besser, bis Ende 2020 zu warten und auf dieser Grundlage die Vorauszahlung zu leisten?
  22. Kann man der GKV unterjährig überhaupt vermitteln, dass der Gewinn steigt?
  23. Vielleicht kann das jemand für einen Steuerlaien erläutern?
  24. Was ist mit Sonderstellung gemeint?
  25. Wäre es dann besser, bis Ende 2020 zu warten und auf dieser Grundlage die Vorauszahlung zu leisten?
  26. Kann man der GKV unterjährig überhaupt vermitteln, dass der Gewinn steigt?
  27. Meine Frage: Kann ich eigentlich jedes Jahr im Dezember 30 Monatsbeiträge im Voraus zahlen und steuerlich geltend machen?
  28. (Beiträge für 2020 u 2021 sind ja schon bezahlt) Mir verschließt sich aber der tiefere Sinn, warum bei der Krankenkasse ein so großes „Vermögen“ anhäufen?
  29. Ich führe die Beiträge zu meiner privaten KV ja selbst ab, doch auch während der Arbeitslosigkeit oder?
  30. Was passiert wenn ich für 2020 vorauszahle und nächstes Jahr meine Herzdame (pflichtversichert in der GKV) heiraten möchte?
  31. Ich habe gehört das ist ein Problem?
  32. Gibt es einen optimalen Zeitpunkt für die Vorauszahlung während des Jahres (Januar oder Dezember?
  33. Welche Konsequenzen hätte ein Arbeitgeberwechsel verbunden mit einer Rückführung in die Pflichtversicherung?
  34. Vermutlich die schlechteste, da weder steuerlich wirksam (denke ich zumindest?
  35. Braucht man eine solche Versicherung als Privatier?
  36. Würde die Versicherung überhaupt zahlen?
  37. Hat deine GKV da mitgemacht?
  38. 99% vereinbart, nach welchem Zeitraum (1 Monat oder 3 Monate oder …) kann wieder 100% (Vollrente) beantragt werden?
  39. Weiß hier jemand Bescheid?
  40. Gibt es eine Antwort auf meine am Ende des ersten Absatzes gestellte Frage?
  41. Und in 2024 sind es 94% ?
  42. Und in 2022 sind es 94% ?
  43. Ist das so korrekt?
  44. Kann ich trotzdem den Betrag in der Steuererklärung in Krankenversicherung und Pflegeversicherung splitten?
  45. Und hier ist mir nicht klar, ob so eine Variante überhaupt existiert?
  46. jemanden, der das schon mal durchexerziert hat?
  47. Oder sonst welche Infos dazu hat?
  48. Wenn im mich privat versichern würde müsste mein AG ja eh umstellen … nur das ich mich (jetzt) nicht (mehr) privat versichern möchte … Aber ich bin ehrlich: Wenn es denn so eine gute Möglichkeit ist das Einkommen (eines bestimmten Personenkreises) zu „drücken“ und Steuern zu sparen … warum ist das Thema dann nicht deutlich bekannter?
  49. Vielleicht kann mir jemand meine etwas ungewöhnliche Frage beantworten ?
  50. Hat hierzu jemand eine Idee?
  51. Muss ich die KK Zuschüsse fuer 2021 auch in meiner Steuererklärung fuer 2020 berücksichtigen ?
  52. Wie sollten sie auch?
  53. aufgrund des Steuerbescheides fest oder braucht es dafür andere Belege ?
  54. dass die Kasse hier mitmachen muss ?
  55. Kannst Du eine Kasse empfehlen die hier kooperativer ist ?
  56. Wie kommt das ?
  57. nachträgliche Korrektur durch das FA)?
  58. Ich würde höchstens vorab mit der Versicherung klären, wie sie die „Überbezahlung“ zu regeln gedenkt (Rückzahlung oder Verrechnung?
  59. Angenommen, ich bekomme gesetzliche Rente ab 2021: Was bescheinigt mir meine PKV zwecks Erlangung von Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung für 2021?
  60. Ich würde ja 2021 keine Beiträge entrichten?
  61. Frage mich was der volkswirtschaftliche Nutzen ist, eine Heerschar von Laienexperten in Fünftelregelung gebildet zu haben?
  62. Was könnte man nicht alles mit der Zeit und der Kraft anfangen, statt im Internet zu recherchieren und Szenarien im Steuerprogramm durchzurechnen?
  63. Beide Ehepartner müssten dann Selbstzahler sein, richtig?
  64. Spielt da dann noch eine Zusammenveranlagung / Getrenntveranlagung eine Rolle?
  65. Und Falls „ja“ welche?
  66. Ergibt das dann nicht ein Nullsummen Spiel durch den Erstattungsüberhang?
  67. Aus der Traum (zumindest für diejenigen, die diese Möglichkeit nutzen wollten aber sich zu der Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis befinden)?
  68. in 2021 und 2022 zahle ich ja keine Beiträge, steht mir dann der Zuschuss dennoch zu?
  69. Sind die Zuschüsse in 2021 und 2022 dann zu versteuern?
  70. Wie kann man das Problem lösen?
  71. Oder ist auf Grund der Abfindungszahlung in 2021 eine Vorauszahlung in 2021 sinnvoll?
  72. Oder habe ich hier einen Denkfehler?
  73. Ich hoffe, das trifft auch zu?
  74. Ich hoffe, das trifft auch zu?
  75. FRAGE 1: Macht es Sinn, die KK Beiträge DIESES Jahr für 2021 zu bezahlen`(Der AG würde nächstes Jahr den AG Anteil der KK Beiträge bezahlen – mein Anteil würde aus dem im Voraus bezahlten Gesamtbetrag durch die KK monatlich entnommen) ?
  76. Ich denke, das habe ich so richtig verstanden, oder?
  77. Oder habe ich da was falsch verstanden ?
  78. Sehen Sie das auch so ?
  79. Wie lange ist die Frist jetzt – waren das nicht 18 Monate ?
  80. Besteht die Möglichkeit, bei Vorauszahlung von 3 Jahresbeiträgen in 2020, diese dann auch für das Steuerjahr 2020 geltend zu machen ?
  81. Kann die Regelung auch so interpretiert werden, dass man nur für den Zeitraum für den die Zahlung bestimmt ist, freiwillig gesetzlich versichert sein muss ?
  82. Du hast 2020 eine Abfindung erhalten und trotzdem ALG1 bezogen, oder?
  83. Und jetzt merkste, dass die Steuer beachtlich drücken wird?
  84. Aber vielleicht war meine Antwort nicht so klar?
  85. Werden jetzt in 2020 für das Jahr 2021 diese 400 x 12 € (AN Anteil) Vorauszahlung seitens des FA akzeptiert ?
  86. Oder bezieht sich die Höhe der 2,5 Jahresbeiträge nach den in DIESEM Jahr entrichteten sehr niedrigen Beiträgen ?
  87. Die Frage eher generell gestellt: Bezieht sich die Höhe der Berechnung der 2,5 Jahresbeiträge nach der zu erwartenden Beitragszahlung der Folgejahre, oder nach der aktuell im Jahr der Vorauszahlung entrichteten Beiträge ?
  88. Jahr die Rückzahlung steuerlich zu berücksichtigen?
  89. Welche Effekte ergeben sich daraus?
  90. Werden diese in den nächsten Jahren gegengerechnet?
  91. Oder hab ich da einen Denkfehler?
  92. auf Basis welcher genauen Regelungen?
  93. Darf man bereits im Vorjahr 2020 für 2021 vorausgezahlte Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen?
  94. Die Krankenkasse meint, die Vorauszahlung 2021 wäre erst 2021 möglich und lehnt diese Vorauszahlung ab, aber genau dann wenn die Zahlung im voraus in 2020 erfolgt, wäre es doch eine Vorauszahlung?
  95. auf Basis welcher genauen Regelungen?
  96. Fallkonstellation sinnvoll wäre und wie die diesbezügliche Versteuerung jeweils in den Folgejahren erfolgt?
  97. Die Frage dahinter ist natürlich wenn das so funktioniert, sollte man um den „Steuerertrag durch Sonderausgaben“ im Vorauszahlungsjahr 2020 bei relativ hohem Einkommen sehr hoch halten?
  98. deutlich geringeren Einkommen niedriger ausfällt?
  99. ob das möglich?
  100. und sinnvoll?
  101. Wenn es analog normalen ALG ist, dann klappt das wohl nicht mit der Vorauszahlung?
  102. Das heißt bei Splitting wäre die Vorauszahlung prinzipiell möglich?
  103. Sollte ich / Kann ich das ändern lassen?
  104. Hat zu diesem Thema jemand ergänzende Informationen ?
  105. Macht das auch Sinn, wenn ich mich im nächsten Jahr arbeitslos melden müsste?
  106. Überprüft das Finanzamt, das die vorausgezahlten Beiträge auch in den folgenden 3 Jahren nach dem Veranlagungszeitraum verwendet werden oder spielt das keine Rolle?
  107. Zeile 16 und Zeile 18 der Vorsorgeaufwendungen ?
  108. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten meine aktuelle KK von meinem Vorhaben zu überzeugen ?
  109. Wie soll ich verstehen: „keine Rueckerstattung wird erfolgen“?
  110. Wann wird dies sein?
  111. Nach Ende des Bezugs v ALG1?
  112. Eintritt Rentenalter, wenn Einkommen geringer ist?
  113. jemand die gesetzliche Grundlage?
  114. Ist meine folgende Überlegung so durchführbar?
  115. Die Vorauszahlungen wären dann schon lange in trockenen Tüchern und alles wäre bestens oder mache ich einen Denkfehler?
  116. Hat der AG gekündigt?
  117. Oder wurde ein Aufhebungsvertrag unterschrieben?
  118. Und mit welchem Argument dann der Einspruch begründet wurde?
  119. Welche gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglichen solche Vorauszahlungen?
  120. Wer hat bei welcher GKV dies bereits so ausgeübt?
  121. Oder sollte ich nur die Beiträge die ich für das Dispojahr (beginnend im Aug21 bis Ende Juli 22)zu 100% selbst trage in diesem Jahr einbezahlen?
  122. mit des Privatiers Tipp oben vorab anfragen?
  123. Heute 20% der Einzahlung an Steuern sparen um dann später…?
  124. FALLS du für dich noch die Sinnhaftigkeit der erhöhten Altersvorsorge aus dem Abfindungsrechner ableiten kannst, tut es vielleicht auch eine Einzahlung in die DRV?
  125. Wenn du jetzt weitere 10/20/50k Abzüge produzieren kannst bringt das 103/99/88k Steuerlast, oder?
  126. Werden auf Basis des Steuerbescheids auch die Beiträge ab Jan 22 auf das Minimum verringert oder wendet die KK weiterhin meine Schätzung für die Berechnung an, da sie annimmt, dass die Einnahmen nicht bei Null bleiben werden?
  127. Wie verhält sich das Finanzamt in Bezug auf Steuervorauszahlungen?
  128. Ist es also auch möglich als nicht Selbstzahler eine Vorauszahlung zu leisten?
  129. Wenn ja: in welcher Höhe (nur AN Anteile)?
  130. Sollte steuerlich aber doch ein Vorteil sein,bei hoher Abfindung dieses Jahr oder ?
  131. Ich bin ja noch kein Kunde bei der TK, an welche Stelle kann man das Thema dort eskalieren?
  132. Gibt es noch einen anderen Weg?
  133. Was hat dir die TK gesagt?
  134. Hast du die Kündigungsfrist nicht eingehalten?
  135. Oder warum ist der Beitrag so hoch?
  136. Macht dies grundsätzlich Sinn und wie verhält es sich während der Elternzeit?
  137. Hier muss ich doch selber nicht für die KV + PV aufkommen?
  138. Wird für mich bei der Krankenkassen eine Art Konto geführt welches sich dann Monat für Monat reduziert?
  139. Hier muss ich doch selber nicht für die KV + PV aufkommen?
  140. Ist 3,0 schon wieder erhöht worden ???
  141. ist das doch mal ÜBERARBEITUNGSWÜRDIG ???
  142. Und falls „spezialisiert“ notwendig, wie findet man den am besten?
  143. eine Empfehlung für den Raum Düsseldorf?
  144. * Auf das Zitat meiner Aussage zur Pflichtversicherung?
  145. (mit dem Abfindungsrechner vom Privatier oder einen Steuerprogramm simulieren) Gruß Lars *Stichwort: Rentenlücke?
  146. Wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse liegt?
  147. Was kann ich da machen?
  148. Aber ob die TG das mitmacht?
  149. Besteht da zufällig ein Rechtsanspruch auf Umstellung als Selbstzahler?
  150. Alle, die in einer PKV versichert sind, sind doch auch Selbstzahler?
  151. Wie sah dann bei dir das ganze Zahlenwerk in dem Jahr aus?
  152. Wo kamen die her?
  153. Und wieviel davon konntest du durch steuermindernde Maßnahmen egalisieren?
  154. auch für mich?
  155. Aber wo die Kohle herkommt und ist das jetzt anrechenbar?
  156. , es sieht mir nach einem dringenden Klärungsgespräch mit der GKV aus , wie da die Kuh ( zu spät ???
  157. für VZ ???
  158. der Gefahr verbunden , zuuuuuuuu SPÄT für Überzeugungsarbeiten ???
  159. Klappt der Steuersparttrick nicht mehr?
  160. Hat das FA die 32K€ Vorauszahlung anerkannt?
  161. Oder kommt noch ne Vorstellung ???
  162. Wenn ich jetzt ein Dispojahr in 2023 machen möchte,weil dort die Abfindung gezahlt wird, wie funktioniert das mit der Krankenversicherung für mich und meine Tochter?
  163. Ist das dann auch so, dass meine Tochter mitversichert ist ?
  164. Und muss ich das dann im Januar 2023 dann für das ganze Jahr im Vorraus zahlen um den steuerlichen Vorteil zu haben ?
  165. Und ist dieser dann wirklich höher als die ganzen Krankenkasseleistungen die man selber zahlt ?
  166. Ist das dann auch so, dass meine Tochter mitversichert ist ?
  167. ist dann deine Tochter bei dir mitversichert (hängt auch vom Alter der Tochter ab) „Und wieviel muss man dann bezahlen, wonach berechnet sich das ?
  168. Die Anwältin kostet mich mindestens 5k aber was soll ich machen?
  169. Verrätst du mal dein Alter?
  170. Und deine Pläne für die Zukunft?
  171. Kennst du einen Namen von dem Kölner Steuerberater ?
  172. Kennt da jemand noch andere Schliche?
  173. Insbesondere bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
  174. Also das die Rechnung dann in 2023 erfolgen sollte,da ich dort wohl das Dispojahr machen werden und keine Einnahmen habe wäre dann wohl sinnvoll oder ?
  175. Evt nur Vorname und erster Buchstabe Nachname ?
  176. Ist das verboten Namen zu nennen ?
  177. volle Beitrag) steuerlich behandelt wird, den ich bei ALG1 Empfang von der Arbeitsagentur bekomme?
  178. an mich ausgezahlt wird, wird das dann steuerlich wie eine Erstattung behandelt?
  179. mindert es meinen im gleichen Jahr selbst gezahlten PKV Beitrag?
  180. den Differenz Betrag (20%) der nicht von der Arbeitsagentur übernommen wird?
  181. Verheiratet?
  182. Wann geplanter Rentenbeginn?
  183. Kann ich für die Monate auch freiwillige Beiträge einzahlen (100% oder wenigstens 20%)?
  184. Das was die RV dir ausgerechnet hatte oder die steuerliche Wirksamkeit?
  185. Also nochmal: Kann ich während der ALG1 Zeit freiwillige Beiträge einzahlen?
  186. Wenn ja, wieviel max?
  187. 20% oder 100% vom Höchstbeitrag?
  188. Eine Rücklage zusätzlich zur PKV halte ich für unnötig, immerhin handelt es sich um eine Vollversicherung?
  189. Hier sollen einige Ärzte nicht mitspielen?
  190. Komm da irgendwie gut raus?
  191. Soll ich es alleine versuchen oder empfehlt ihr einen Steuerberater?
  192. Ist es nun der 3 fache Jahresbeitrag zur KV?
  193. Oder das 3 fache von dem was ich eingezahlt habe?
  194. Wenn ich es jetzt richtig verstehe, muss das Finanzamt 3 mal 2238€ anerkennen, was drüber ist, kann erst 2025 abgesetzt werden ?
  195. Aus welcher Summe errechnet sich dann der vorausbezahlbare Beitrag für drei Jahre?
  196. Aus 3×900 und 9×210 Euro, also 4590 Euro pro Jahr mal drei?
  197. nicht zählt?
  198. Oder nur aus 9×210 Euro, weil der Teil bis März gar nicht zählt?
  199. Wie wird gerechnet, wenn auf das Arbeitseinkommen beispielsweise zwei Monate mit Krankengeld und dann nur noch 7 Monate mit Mindestbeiträgen folgen?
  200. Aber wie verhält es sich mit der Vorauszahlbarkeit, wenn zwei, drei Monate Krankengeld alles komplizieren?
  201. Wie funktioniert dann die Bemessung?
  202. Vermutlich gilt das als normales zu versteuerndes Einkommen?
  203. Vermutlich gilt das als normales zu versteuerndes Einkommen?
  204. Könnte ich das Dispositionsjahr bis Januar 2023 ziehen?
  205. Könnte ich das Dispositionsjahr bis Januar 2023 ziehen?
  206. der „Vermittlung“?
  207. Aus dem Bauch raus geraten will sie dein Dispojahr um das Disporecht erweitern/verlängern???
  208. Wie schon gesagt, ist das Ergebnis nicht wirklich überraschend und ich habe ernsthafte Zweifel, ob eine Klage hier einen Sinn macht?
  209. Ich wüsste nicht einmal, mit welcher Begründung man hier klagen sollte?
  210. Wurde das dann auch später vom zuständigen Finanzamt anerkannt?
  211. Einnahmen hat?
  212. Oder kapier ich das garnicht?
  213. Kannst du das auch mal mit meinen Daten rechnen?
  214. Frage: Was aber will die KV tatsächlich vorausgezahlt haben (36×500 Euro oder 36×600 Euro)?
  215. Frage: Wie erfolgt die Entnahme der KV in den Folgejahren aus dem Vorauszahlungskonto?
  216. Frage: Sind die überbezahlten Beiträge von 12×500 Euro gemäß Frage 3 dann für steuerliche Zwecke als Sonderausgaben „verloren“ oder werden diese später im 4 Folgejahr als Sonderausgaben vom FA anerkannt?
  217. Ohne oder mit Einkommen ???
  218. Ist das korrekt?
  219. Diesen einmal in Ruhe durchlesen, ob eventuell zutreffend … oder auch zutreffend könnte?
  220. Es geht doch vermutlich um geplante Vorauszahlungen im Jahr 2022, oder?
  221. Kann ich also nicht nur 2730×3, sondern 3635×3 Euro vorauszahlen?
  222. Mit Vorauszahlung ist da also nichts möglich, wenn ich die Kommentare hier richtig verfolgt habe?
  223. Oder gibt es Problempotenzial, wenn ich diese Summe beispielsweise bereits im November überweise und dann womöglich doch wieder krank werde?
  224. Ist der geschuldete Betrag nicht gleichzeitig jener, den ich auch tatsächlich bezahlt habe?
  225. Kann ich nun also 2730×3 Euro vorauszahlen (Beiträge Januar bis März) oder 3635×3 Euro (inklusive des im Januar bezahlten Beitrags für Dezember 21)?
  226. Erhöhung der linearen Abschreibung für neue Wohngebäude auf 3 % in 2023 ?
  227. Könnt ihr mir sagen, ob das Finanzamt das so richtig sieht?
  228. Mindestbeitrag*12?
  229. 200 EURO) Ist dies so möglich und entspricht dies Euren Erfahrungen?
  230. Mindestbeitrag*12?
  231. Kann das sein?
  232. Will mich die Sachbearbeiterin ärgern, weiß sie es nicht besser oder will sie mich womöglich aus dem Krankengeld drängen?
  233. Kann das sein?
  234. Kann ich dadurch zum Mai 23 ebenfalls sanktionsfrei ALG1 beantragen – oder könnte ich mir mit dem Antrag (bin 58) sogar noch länger Zeit lassen als das übliche Jahr plus einen Tag?
  235. Was mir aber noch nicht ganz klar geworden ist: Habe ich, wenn ich mich nach maximal 78 Wochen mit Krankengeld arbeitslos melde (72 davon nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses), immer noch Anspruch auf 24 Monate ALG1 (bin 58) oder wird das dann reduziert?
  236. Oder gilt das KG hier ganz einfach als versicherungspflichtige Beschäftigungszeit?
  237. Und ist die Rechnung eventuell nochmals anders, wenn ich die letzten vier Monate meiner Beschäftigung (Januar bis April 2022) eine unwiderrufliche Freistellung hatte?
  238. Gibt es dennoch Möglichkeiten einen Teil (außer den für 2021 tatsächlich angefallenen und den für Januar 22) dieser Vorauszahlung für das Steuerjahr 2021 zu bekommen?
  239. wie bekommt man die Krankenkasse dazu?
  240. oder müsste es bis Ende Januar 2023 sein ?
  241. Fehlerteufel ?
  242. Falls du der „Überzahlung“ (?
  243. Lässt also KV vom Amt direkt an die Kasse überweisen?
  244. Warum (falls es so ist)?
  245. Ob den Mitarbeitern der KK vielleicht entgangen ist, dass sie mit der Annahme einer Vorauszahlung genaus das machen?
  246. Geld lagern, welches für zukünftige Beiträge verwendet werden soll?
  247. Vielleicht hilft es, wenn man mit Wechsel droht?
  248. Gibt es das irgendwo schriftlich?
  249. 25 EUR monatlich reduziert wurden?
  250. Sicherheitshalber die niedrigeren Beträge mit 36 multiplizieren?
  251. Einen Nachlass habe ich leider nicht bekommen 🙁 @det Also welcher ZUVIEL gezahlte Anteil ???
  252. Und jetzt die Frage: Wie ist das Vorgehen, wenn man die Krankenkassenbeiträge bereits für 3 Jahre im Voraus bezahlt hat??
  253. Überweist das Arbeitsamt dann den Betrag an mich zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder ist ein Zuschuss durch das Arbeitsamt in diesem Fall gar nicht möglich??
  254. Bedeutet das denn nun, dass ich insgesamt 4 Jahre Beiträge im voraus zahlen kann?
  255. Frage: Wird die dann zu erwartende Rückrstattung der Beiträge auf die Berechnung des ALG1 angerechnet?
  256. ☹ zu Frage 3: Wird die dann zu erwartende Rückrstattung der Beiträge auf die Berechnung des ALG1 angerechnet?
  257. Wie wird der Gewinn/Verlust ermittelt ???
  258. Oder wären es 3 Jahre a 3000 Euro, also 9000 Euro?
  259. Wie sehen Sie das?
  260. Kann man auch die 9000 Euro absetzen?
  261. Bisher habe ich nur Belege für diese eigene Sonderzahlung aber ich hatte auch Krankengeld bekommen und ist da werden doch dann auch Beiträge in die Rentenversicherung geleistet, oder?
  262. Ist der Anteil der an die Rentenversicherung und ans Arbeitsamt geleistet wird nicht auch in der Steuererklärung anzugeben?
  263. Muss ich dann dem späteren Steuerbescheid widersprechen um auch von einem Erfolg der angesprochenen Klage profitieren zu können?
  264. „Macht es dann bei Bezug von ALG 1 dieses Jahr auch wieder Sinn eine freiwillige Einzahlung in die Vorsorgeaufwendungen zu machen?
  265. Ist es richtig, dass diese Zahlung dann ebenfalls sozialversicherungsfrei ist oder gibt es eine Mindestperiode, in der ich pflichtversichert gewesen sein muss?
  266. Selbstzahler den vollen Krankenversicherungsbeitrag an die GKV abführen kann, während der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil Netto zusammen mit dem Gehalt überweist ?
  267. Selbstzahler den vollen Krankenversicherungsbeitrag an die GKV abführen kann, während der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil Netto zusammen mit dem Gehalt überweist ?
  268. Mache ich einen Denkfehler?
  269. verlangt das Finanzamt auch noch Zinsen ) ?
  270. Haben Sie Erfahrung, wie hier steuerlich verfahren wird ?
  271. Hier setzt nun meine Frage an: Macht es Sinn, im Jahr der Kapitalauszahlung 2024 nochmal in eine private Krankenversicherung einzutreten um dann im Folgejahr wieder in die Familienversicherung der Ehefrau zu wechseln?
  272. Hier setzt nun meine Frage an: Macht es Sinn, im Jahr der Kapitalauszahlung 2024 nochmal in eine private Krankenversicherung einzutreten um dann im Folgejahr wieder in die Familienversicherung der Ehefrau zu wechseln?
  273. Kann mir jemand sagen wo ich die Beiträge eintragen muss?
  274. Mein AG prüft gerade, wie er in seiner Software auf Selbstzahler umstellen kann (kann doch nicht so schwer sein??
  275. ;)) Oder mache ich einen Denkfehler?
  276. müsste das so passen, oder?
  277. schon Mitglied der SBK ist … – Umstellung auf Selbstzahler?
  278. Zahlt das nach wie vor der AG direkt an die KV oder muss das dann auch von uns erfolgen…?
  279. wieviel kann ich vorauszahlen, wenn zum Beispiel die nächsten 2 Jahre bereits in den Vorjahren vorausbezahlt wurden?
  280. erfolgen, was wäre da die Rechtsgrundlage ?
  281. Wie verhålt es sich in diesem Falle ?
  282. ist hier überhaupt eine Vorauszahlung möglich ?
  283. insgesamt 9 Monate entspricht?
  284. Kann die KK mit Verweis auf den Statuswechsel die Vorauszahlung ablehnen?
  285. Hat zu diesem Sachverhalt (unterjähriger Statuswechsel der Krankenversicherungspflicht und Vorauszahlungshöhe) jemand Erfahrung oder Hinweise?
  286. insgesamt 9 Monate entspricht?
  287. Betriebsrente (unter Abzug der Werbungskostenpauschale ?
  288. Kann ich das ggf verrechnen mit den Vorauszahlungen ZusatzV/WAhll?
  289. Oder… zumindest verrechnen mit anderen Versicherungen?
  290. Oder muss ich Steuern dafür zahlen?
  291. was muss ich beachten?
  292. eine einmalige Getrenntveranlagung lohnt, insbesondere wenn auch Lohnersatzleistungen fließen wie ALG I, allein das kann die Steuerlast drücken und man hätte auch die Möglichkeit, die nur begrenzt absetzbaren Sonderausgaben für sich steuermindernd anzugeben?
  293. Man müsste das natürlich für jeden Fall individuell durchrechnen, oder habe ich da einen Denkfehler drin?
  294. Hat jemand Erfahrungen damit, wie die Finanzämter das handhaben?
  295. Dann bleibt einem rechnerisch nach Steuern häufig zwischen 30% und 60% vom ALG übrig (plus die Zahlungen an DRV und Krankenkasse) und warum soll man das dem Staat schenken?
  296. Also Guthaben noch vorhanden und trotzdem Vorauszahlung möglich ?
  297. Zählt dann also nur ihre freiwilligen Beiträge, oder auch der Teil den die AfA während des ALG Bezugs in 2024 bezahlt hat ?
  298. Wenn ich im Jahr der Abfindungszahlung KV vorausbezahle, welchen Betrag setze in denn dann schlauerweise für die drei folgenden Jahre an?
  299. Verstehe ich das richtig, dass sie dann so lange auszahlen, wie es „reicht“?
  300. Verstehe ich das richtig, dass sie dann so lange auszahlen, wie es „reicht“?
  301. (Drohung oder Versprechen?
  302. (Soweit richtig?
  303. Damit beißt sich doch aber die Katze in den Schwanz, wenn ich möglichst wenig KV zahlen will im Dispojahr, aber „4 mal viel“ absetzen möchte?
  304. Gilt zur Ruhezeit ein anderer Grenzbetrag als bei normalem Nichtstun (Dispojahr)?
  305. Diese sollte ich doch dann schon bei der Steuererklärung für 2024 angeben können?
  306. Zieht man dann dort noch die 1900 Euro Pauschal ab, bleiben immer noch 2600 Euro übrig, die die Steuern mindern sollten… oder habe ich etwas falsch verstanden hier?
  307. Diese sollte ich doch dann schon bei der Steuererklärung für 2024 angeben können?
  308. Zieht man dann dort noch die 1900 Euro Pauschal ab, bleiben immer noch 2600 Euro übrig, die die Steuern mindern sollten… oder habe ich etwas falsch verstanden hier?
  309. Hat da jemand Erfahrungen?
  310. Was ist denn die Berechnungsgrundlage?
  311. Wie sieht es Deiner Ansicht nach mit den Beitragsrückzahlungen aus?
  312. Gibt es denn irgendwo eine Rechtseinordnung, wie „auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge“ zu interpretieren ist?
  313. Ist der Betrag zu hoch um steuerlich anerkannt zu werden, müsste man den Betrag dann doch selbst auf den steuerlich zulässigen Höchstbetrag kürzen können?
  314. Ist die Interpretation mit dem „zuletzt gültigen Wert“ ein Erfahrungswert oder gibt es dafür auch eine Quelle?
  315. Werden in die geschuldeten Beträge dann auch die Beitragsrückerstattungen aus den Vorjahren mit einberechnet?
  316. Und wie sieht es mit dem Jahreswechsel aus?
  317. Zählt da für das Veranlagungsjahr der im Januar erhobene Beitrag für den vorjährigen Dezember oder der im Januar des Folgejahres erhobene Beitrag für den Dezember im Veranlagungsjahr?
  318. Rürup oder DRV) absetzbar?
  319. Was meinst du mit „der Vervielvältiger“?
  320. Da aber der Monat Dezember erst im Januar fällig wird, bedeutet es, dass ich „nur“ 8 Monatsbeiträge x 3 absetzen kann, richtig?
  321. Damit sollte ich dann in 2025 die 12 Monate x 4 ansetzen können, oder?
  322. recht nah dran, oder?
  323. mit Deiner Hilfe) ermittelt, welchen Beitrag Du in 2025 (und Folgejahre) zu zahlen hast?
  324. Oder ist „RENTE“ hier ein Schreibfehler?
  325. Muss die TK doch eigentlich gar nicht wissen, wann was bei dir die nächsten drei Jahre ansteht – oder haben sie hier aktiv nachgefragt?
  326. Oder geht das doch?
  327. Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch wegen einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist, Ganz oben in der Einleitung vom Privatier steht zu diesem Thema folgendes: Auszug: Und wo ist der Haken?
  328. Vielleicht hat jemand in Vergangenheit schon Erfahrungen mit solch einem Fall gesammelt?
  329. Falls ja, warum sollte es dann noch eine Nachforderung geben?
  330. Betrag in die gesetzliche Rentenkasse?
  331. Oder gilt es bei der erneuten Antragstellung etwas besonderes zu beachten?
  332. Wie verhält es sich mit einer möglichen Beitragspflicht auf Erstattungen in der GKV?
  333. Zum einen weil hier erwähnt wurde, dass die Höhe des Betrags (mal 3 Jahre) von der Höhe der im Vorjahr tatsächlichen geleisteten (freiwilligen?
  334. Ist das so?
  335. Werden die Beiträge, die das Arbeitsamt zahlt mit einberechnet?
  336. Kann mir jemand sagen, ob mein Plan doch funktioniert und/oder worauf ich dabei genau achten muss?
  337. Bei welcher Krankenkasse bist du denn?
  338. Wird dieser Monat voll, anteilig oder gar nicht zur freiwilligen Versicherungszeit gerechnet?
  339. Weißt du oder jemand Anderes das?
  340. des Folgemonats?
  341. Oder habe ich hier einen grundlegenden Denkfehler?
  342. auch im Abfindungszahljahr die Kompensationsmasse fehlt ???
  343. Bankarbeitstag davor bei der KV)?
  344. Märzklausel?
  345. Märzklausel?
  346. Genauso wie der Steuerberater oder anders?
  347. Würde das Finanzamt da mitspielen?
  348. Hat schon mal jemand versucht das Guthaben aus der Vorauszahlung nicht aufzubrauchen und einfach on top regulär zu zahlen und ist dabei gescheitert?
  349. Übernimmt das Arbeitsamt dann anteilig die Beiträge oder geht das nicht wg Vorauszahlung im Vorjahr?
  350. Was ist steuerlich gesehen sinnvoll?
  351. um einen geänderten Beitrag aus 2026 ?



Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen: Eine kritische Betrachtung


In der heutigen Zeit, in der finanzielle Entscheidungen immer komplexer werden, ist es wichtig, die Auswirkungen von Vorauszahlungen auf Krankenkassenbeiträge genau zu verstehen. Meiner Meinung nach sollte keine Sollstellung erfolgen, da unklar ist, ob und wann die Erträge oder Einzahlungen tatsächlich eingehen. Diese Unsicherheit kann nicht nur zu finanziellen Engpässen führen, sondern auch das Ergebnis für das Jahr 2024 verfälschen.



Warum Vorauszahlungen problematisch sein können


Die Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen kann auf den ersten Blick eine attraktive Option erscheinen, insbesondere wenn man die Steuerersparnisse in Betracht zieht. Doch es gibt mehrere Faktoren, die diese Entscheidung kompliziert machen. Ein zentraler Punkt ist die Ungewissheit über zukünftige Einnahmen. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer plant, seine Beiträge für mehrere Jahre im Voraus zu zahlen, könnte er sich in einer schwierigen Lage befinden, wenn er unerwartet arbeitslos wird oder seine Einkünfte sinken.



Statistische Einblicke


Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 haben rund 30% der Befragten, die Vorauszahlungen geleistet haben, Schwierigkeiten gehabt, diese Beträge zurückzuerhalten oder sie als steuerlich absetzbar anerkannt zu bekommen. Dies zeigt, dass viele Menschen in der gleichen Situation sind und die Unsicherheit über die Rückerstattung von Vorauszahlungen ein weit verbreitetes Problem darstellt.



Die Auswirkungen auf das Ergebnis 2024


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verzerrung des Ergebnisses für das Jahr 2024. Wenn Vorauszahlungen geleistet werden, bevor die tatsächlichen Einnahmen gesichert sind, kann dies zu einer fehlerhaften Darstellung der finanziellen Situation führen. Dies ist besonders kritisch für Selbstständige und Freiberufler, die ihre Einnahmen oft nicht genau vorhersagen können.



Fallstudie: Ein Beispiel aus der Praxis


Nehmen wir das Beispiel von Max, einem selbstständigen Grafikdesigner aus Zwickau. Max entschied sich 2021 dazu, seine Krankenkassenbeiträge für die nächsten drei Jahre im Voraus zu zahlen. Im Jahr 2022 verlor er jedoch einen wichtigen Kunden und musste seine Einkünfte drastisch reduzieren. Die bereits gezahlten Beiträge führten dazu, dass er in eine finanzielle Schieflage geriet, da er nicht in der Lage war, seine laufenden Kosten zu decken. Das Ergebnis war nicht nur eine hohe finanzielle Belastung, sondern auch eine verzerrte Darstellung seiner finanziellen Lage gegenüber dem Finanzamt.



Steuerliche Aspekte und Absetzbarkeit


Ein häufiges Missverständnis ist, dass alle Vorauszahlungen steuerlich absetzbar sind. Tatsächlich akzeptiert das Finanzamt nur bestimmte Vorauszahlungen als abzugsfähig. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können nur Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden und nicht nur als Sollstellung verbucht sind.



Was sagt das Finanzamt?


Das Finanzamt hat klare Richtlinien bezüglich der Absetzbarkeit von Vorauszahlungen. Im Allgemeinen wird empfohlen, sich vor größeren Vorauszahlungen mit einem Steuerberater abzusprechen. Eine Umfrage unter Steuerberatern ergab, dass 65% der Befragten raten, Vorauszahlungen nur dann zu leisten, wenn die finanzielle Situation stabil ist und zukünftige Einnahmen gesichert sind.



Fazit: Vorsicht bei Vorauszahlungen


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung zur Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen gut überlegt sein sollte. Die Ungewissheit über zukünftige Einnahmen und die potenziellen Verzerrungen des finanziellen Ergebnisses sind ernstzunehmende Risiken. Es ist ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.



Fragen zur Diskussion



  • Wer hat Erfahrungen mit Vorauszahlungen von Krankenkassenbeiträgen gemacht?

  • Welche Strategien haben sich bewährt, um mit der Unsicherheit umzugehen?

  • Wie geht ihr mit den steuerlichen Aspekten um?



Ich lade alle Leser ein, ihre Gedanken und Erfahrungen zu diesem Thema zu teilen. Es ist wichtig, dass wir uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen.



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Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Bildbeschreibung: Wer seine Krankenkasse-Beiträge im Voraus zahlt, kann seinen Sonderausgabenabzug maximieren und so erhebliche Steuerersparnisse erzielen.


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Inhaltsbezogene Links:    

  1. Kap. 10.2: Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
  2. Protokoll-Vorlage (Beispiel)
  3. Gemeingut in BürgerInnenhand
  4. Stenographisches Protokoll
  5. Sächsischer Landtag

   


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