RA Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE klärt auf: Knöllchen bekommen Autofahrer durch das unberechtigte Parken auf Privatparkplätzen nicht Autofahrer die unberechtigt auf Privatparkplätzen parken müssen damit rechnen dass sie am Ende eine weitaus höhere Gebühr zahlen müssen als wenn sie im Parkhaus kostenpflichtig ihr Auto abgestellt hätten. Die Videoaufnahmen sind jedoch in der Regel nur als Beweis vor Gericht zulässig wenn die Autofahrer zuvor darauf hingewiesen wurden dass Filmaufnahmen gemacht werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Tatsache dass der Betreiber nicht nur Ersatz für die reinen Abschleppkosten verlangen darf sondern auch die Kosten die für die Vorbereitung des Abschleppens entstanden sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.