Dazu zählen zum Beispiel: - Ausgaben für Passfoto - Fotokopien - Schnellhefter Klarsichthüllen - Porto - amtliche Beglaubigungen - Briefpapier Briefumschlag - Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung - Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch - Kosten für Stellenanzeigen und Stellenportale (online print) - Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung Sind Belege nicht mehr vollständig vorhanden können die Aufwendungen in der Steuererklärung auch mit Pauschalbeträgen glaubhaft gemacht werden. Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum denn dann ist die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten. Um die Fahrtkosten (030 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2024 zu erfassen können Sie auf der Seite Bewerbungskosten einen Punkt Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ anlegen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.