Demzufolge ist bei Eingriffen vor Durchführung des Vorhabens ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen hat die Behörde innerhalb von zwei Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Genehmigung ist in der Regel kostenpflichtig und kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen (z.B. Hinterlegung einer Sicherheitsleistung Festsetzung einer Ausgleichsabgabe Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) versehen werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.