sowie Kultkosten: Vermerk: Nach � 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen dass an jede Berufssoldatin oder jeden Berufssoldaten und jede Soldatin oder jeden Soldaten auf Zeit sowie an Wehrpflichtige die den Grundwehrdienst leisten ein Gebetbuch unentgeltlich abgegeben wird. In den niederen Konvikten Ehingen und Rottweil befanden sich im Schuljahr 2002/03 (2001/02) 41 (40) Sch�ler davon 22 (26) Freistelleninhaber die Zahl der Stundenten im Willhelmsstift hat im Wintersemester 2002/03 (2001/02) 45 (58) betragen. Personalaufwand � Pauschbetrag � des Landeskirchenrates: (684 01-4) Leistungen gem�� Art.21 Abs.1 a-d des Vertrages zwischen dem Bayerischen Staat und der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern vom 15.November 1924. Source: https://www.artikelschreiber.com/.