Bund und Kommunen Rente Rentenansprüche sind davon abhängig dass zuvor Beiträge gezahlt worden und bestimmte persönliche und versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sind. Anerkannte Schwerbehinderte sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 solange sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben. Soweit es um 52-wöchige Arbeitslosigkeit geht muss diese ab dem 1. Januar 2000 nicht mehr in den letzten 1 1/2 Jahren sondern in einem beliebigen Zeitraum nach Vollendung eines Lebensalters von 58 und sechs Monaten liegen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.