Worüber der Bundestag am 6. Juli 2023 entscheidet Das Bundesverfassungsgericht kippte im Februar 2020 das Verbot organisierter Suizidassistenz und begründete das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben sei Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Denn es geht um eine besondere Form der Sterbehilfe: Der / dem Sterbewilligen wird ein tödliches Medikament überlassen das er oder sie selbst einnimmt. Der andere betont den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische Begutachtung zur Voraussetzung auch um Missbrauch zu vermeiden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.