Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe die körperbezogene Pflege Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Das gilt auch dann wenn die Pflege nicht zuhause bei der pflegebedürftigen Person selbst stattfindet sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz. Wenn Sie wissen möchten was Sie dazu beitragen können dass das Gutachten Ihre Situation angemessen berücksichtigt lesen Sie mehr über den Ablauf einer Pflegebegutachtung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.