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Personalsicherheit in KRITIS und NIS2


Personenschutz KRITIS Personal




Metakey Beschreibung des Artikels:     Unternehmen müssen ihr Personal und HR-Prozesse für KRITIS und NIS2 im Rahmen ihres ISMS schützen.


Zusammenfassung:    Personalsicherheit Prozesse und HR Informationssicherheit und Sicherheitsanforderungen für KRITIS müssen in den Personal- und HR-Prozessen in KRITIS-Anlagen ab der Einstellung berücksichtigt und kontinuierlich durch entsprechende Trainings-Maßnahmen vom ISMS begleitet werden. | BSI-70 | Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses | 10.3.1 | A.6.5 | 2 | Prozesse In mindestens den folgenden Personalprozessen von von Betreibern (KRITIS) und Einrichtungen (NIS2) sollten die Anforderungen an Personalsicherheit berücksichtigt werden: - Sicherheitsüberprüfung: Mögliche weitergehende Überprüfungen vor der Einstellung von Personal in bestimmten Sicherheits- oder Betriebsbereichen der KRITIS-Anlagen - Einstellung: Dokumentierte Vorgaben für Informationssicherheit in Einstellungsdokumenten - Beendigung: Verpflichtung für Informationssicherheit über das Beschäftigungsende hinaus - Diszplinar: Dokumentierte Disziplinarverfahren für Verstöße gegen Informationssicherheit Nachweise Nachweise für angemessene personelle Informationssicherheit sind u.a.: - Klauseln in Arbeitsverträgen - Laufzettel bei Austritt - Wirksame HR-Prozesse Schulungen und Awareness | KdA | Anforderung | NIS2 IT‑Act | - Sicherheits-Management (ISMS): Austausch zu Vorgaben, Prozessen, Schulungen, Kontrollen - Business Continuity (BCM): Austausch von Risiken und Maßnahmen, Notfallplänen Weitere Informationen Literatur - IT-Grundschutz-Baustein (200-1): ORP.2 Personal, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2023 - IT-Grundschutz-Baustein (200-1): ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2023 - Framework for Improving Critical Infrastructure Cybersecurity, NIST - National Institute of Standards and Technology, Version 1.1, April 2018 Standards - ISO/IEC 27001:2013, Information technology - Security techniques - Information security management systems - Requirements, International Organization for Standardization - DIN EN ISO/IEC 27001, Informationstechnik - Sicherheitsverfahren - Informationssicherheitsmanagementsysteme - Anforderungen, Deutsche Fassung EN ISO/IEC 27001:2017 - BSI-Standard 200-1: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, Oktober 2017 - IT-Grundschutz-Bausteine, Edition 2023, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Quellen - Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Version 1.0, 28.2.2020 - Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) vom 14. August 2009 (BG Bl.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    




Zusammenfassung:


Personenschutz für KRITIS-Personal ist ein entscheidender Bestandteil der Sicherheitsstrategie in kritischen Infrastrukturen. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden nicht nur fachlich qualifiziert sind, sondern auch sicherheitsbewusst agieren – von der Einstellung über Schulungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


KRITIS-Unternehmen in Bayern, etwa in Stamsried, stehen dabei vor der Herausforderung, gesetzliche Vorgaben aus dem BSI-Grundschutz und dem NIS2-Standard nachhaltig umzusetzen. Dazu gehören verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen, Informationssicherheits-Klauseln im Arbeitsvertrag und regelmäßige Awareness-Maßnahmen.


Nur so lässt sich verhindern, dass sensible Daten oder Anlagen gefährdet werden. Die Personalsicherheit ist somit kein Nebenschauplatz, sondern eine Kernaufgabe des ISMS (Informationssicherheits-Managementsystems).





Was bedeutet Personenschutz für KRITIS-Personal?


Personenschutz im Bereich der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) bezieht sich darauf, Mitarbeitende gezielt vor Risiken zu schützen, die aus ihrer Tätigkeit entstehen können. Das betrifft nicht nur den physischen Schutz vor Angriffen, sondern vor allem den Schutz von Informationen und Prozessen.


KRITIS-Unternehmen – etwa aus der Energieversorgung oder Gesundheitsbranche in Bayern – fallen unter strenge gesetzliche Anforderungen wie das IT-Sicherheitsgesetz oder NIS2-Richtlinien der EU. Für das Personal heißt das: Von Anfang an werden Sicherheitsaspekte in die HR-Prozesse eingebaut.



Einstellung, Schulung, Verhaltensregeln: Personenschutz beginnt mit sorgfältigen Einstellungsverfahren, in denen Sicherheitsüberprüfungen stattfinden. Danach folgen verpflichtende Weiterbildungen und regelmäßige Sensibilisierung („Awareness“) für Informationssicherheit.





Warum ist Personenschutz in KRITIS so wichtig?


Viele unterschätzen, wie oft Sicherheitsvorfälle durch menschliches Fehlverhalten oder mangelndes Bewusstsein entstehen. Gerade in KRITIS-Bereichen können kleine Fehler oder Nachlässigkeiten gravierende Folgen haben – vom Stromausfall bis zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass gerade Mitarbeitende die „Schwachstelle Nummer eins“ sind. Deshalb ist es unerlässlich, dass Unternehmen nicht nur Technik absichern, sondern vor allem ihre Mitarbeitenden.



In Bayern etwa reagiert man darauf mit speziellen Schulungsprogrammen für KRITIS-Personal sowie definierten Prozessen im ISMS, die den gesamten Lebenszyklus eines Mitarbeiters abdecken – von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.





Wichtige Personalsicherheitsmaßnahmen im Überblick



  • Sicherheitsüberprüfung vor Einstellung: Verifizierte Hintergrundchecks helfen, Risiken durch unzuverlässige Personen zu minimieren.

  • Dokumentierte Informationssicherheitsklauseln: Klar definierte Regeln im Arbeitsvertrag schaffen verbindliche Sicherheitsstandards.

  • Regelmäßige Schulungen und Awareness-Kampagnen: Sensibilisierung für Cyberrisiken und Vertraulichkeit schützt vor menschlichen Fehlern.

  • Disziplinarverfahren bei Verstößen: Ein transparentes Verfahren signalisiert Konsequenzen und erhöht die Verantwortlichkeit.

  • Prozesse bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Zugriffsrechte werden rechtzeitig entzogen, um Datenlecks zu vermeiden.





Personalsicherheit in HR-Prozessen: Vom ersten Tag an


KRITIS-Betreiber integrieren Sicherheitsanforderungen frühzeitig in den Einstellungsprozess. Das heißt: Bereits bei der Bewerbung werden Anforderungen an die Vertraulichkeit kommuniziert und geprüft.


Im Arbeitsvertrag sind nicht nur Datenschutz- und Geheimhaltungsklauseln festgehalten, sondern auch Regelungen zum Verhalten im Krisenfall. All das ist Teil eines wirksamen ISMS gemäß BSI-Standard 70 und NIS2-Anforderungen.



Ein Beispiel aus Bayern: Manche Firmen aus der Region Stamsried wenden schon spezielle digitale Tools an, um das Onboarding sicherer zu gestalten – inklusive verpflichtender E-Learnings zu IT-Sicherheit und Verhaltensregeln.





Schulungen und Awareness: Sicherheit lebt vom Verhalten


Das Wissen um Gefahren und angemessenes Verhalten schützt mehr als jede Firewall. Deshalb setzen viele KRITIS-Unternehmen auf regelmäßige Trainings – ob online oder in Präsenz – die auf die jeweilige Rolle zugeschnitten sind.


Diese Maßnahmen helfen dabei, Phishing-Angriffe zu erkennen oder sensibel mit Passwörtern und Daten umzugehen. Gleichzeitig fördern sie eine Sicherheitskultur – eine echte Herausforderung gerade in kleinen mittelständischen Betrieben im ländlichen Bayern.



Tipp: Ein gutes Beispiel zeigt die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten, die Awareness-Trainings durchführen und so die Aufmerksamkeit für Risiken erhöhen.





Personalmanagement bei Austritt: Sicher bleiben


Auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen darf die Sicherheit nicht leiden. Deshalb gibt es klare Abläufe für die Rückgabe von IT-Geräten, Löschen von Zugriffsrechten sowie Auffrischung der Verschwiegenheitspflichten über das Beschäftigungsverhältnis hinaus.


Diese Nachsorge verhindert Datenverluste und unerwünschte Zugriffe. Gerade für Unternehmen in Stamsried und Umgebung ist das essenziell – denn enge Netzwerke erhöhen auch das Risiko von Insider-Gefahren.





KRITIS Zertifizierung & rechtliche Rahmenbedingungen


Kritische Infrastrukturen müssen nachweisen können, dass sie ihre Schutzmaßnahmen ernst nehmen. Die Liste der KRITIS-Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert; wer darin steht, ist verpflichtet, sich nach BSI-Standards zu zertifizieren.


Dazu gehört auch ein umfassendes ISMS mit Personalsicherheit als Kernbestandteil. Die Zertifizierung hilft dabei, Schwachstellen aufzudecken und nachhaltige Verbesserungen umzusetzen – was nicht zuletzt rechtliche Risiken minimiert.



In Bayern sind viele Unternehmen gut beraten, frühzeitig mit einem erfahrenen Berater zusammenzuarbeiten, um diese Prozesse effizient zu gestalten.





Fazit: Personenschutz als Erfolgsfaktor für KRITIS-Betriebe


Personenschutz geht weit über klassischen Schutz hinaus: Es ist ein ganzheitlicher Prozess, bei dem Information, Schulung und Vertrauen zusammenkommen.


Für Unternehmen aus dem Raum Stamsried oder ganz Bayern heißt das konkret: Sichere Einstellungsverfahren, laufende Trainings und klare Regeln schaffen Sicherheit – für Mitarbeitende ebenso wie für sensible Infrastruktur.



Machen Sie Sicherheit zur Chefsache – dann wirken Ihre Schutzmaßnahmen auch langfristig.



Nähere Informationen zu Maßnahmen und Anforderungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesamts sowie unter
openkritis.de.




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Personalsicherheit in KRITIS und NIS2
Bildbeschreibung: Unternehmen müssen ihr Personal und HR-Prozesse für KRITIS und NIS2 im Rahmen ihres ISMS schützen.


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Inhaltsbezogene Links:    

  1. Personalsicherheit und Schulungen in KRITIS und NIS2
  2. Was sind Kritische Infrastrukturen?
  3. Physische Sicherheit für die Kritische Infrastruktur KRITIS
  4. Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
  5. KRITIS: Ganzheitliche Sicherheit für Kritische Infrastrukturen

   


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was müssen Kritik-Betreiber tun? - Die Pflichten als KRITIS-Betreiber und NIS2-Einrichtung beginnen mit der Identifikation als Kritische Infrastruktur, gefolgt von Meldepflichten, der Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen bis zu regelmäßigen Prüfungen und Nachweisen. Im eigenen Geltungsbereich müssen Unternehmen vom BSI vorgegebene Reifegrade umsetzen.

  • Was sind KRITIS Betreiber? - Kritische Infrastrukturen ( KRITIS ) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

  • Was sind kritisierte Sektoren? - Die KRITIS-Sektoren sind die Bereiche der kritischen Infrastrukturen, die für das Funktionieren des staatlichen Gemeinwesens von hoher Bedeutung sind. KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen und bezeichnet Organisationen und Einrichtungen, die wichtige Dienstleistungen für die Versorgung der Bevölkerung erbringen.

  • Was sind Beispiele für Kritische Infrastruktur? - Kritische Infrastrukturen ( KRITIS ) sind Grundlage für das Funktionieren moderner, leistungsfähiger Gesellschaften. Zu den Kritischen Infrastrukturen zählen beispielsweise: Energie- und Wasserversorgung. Transport und Verkehr.


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