Handelsvertreter ist nach § 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen wie Muster Zeichnungen Preislisten Werbedrucksachen und Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen (Überlassungspflicht). Für den Handelsvertreter sind alle Nachrichten erforderlich die er kennen muss um möglichst erfolgreich seiner Tätigkeit nachgehen zu können wie z.B. Änderungen der Preise oder Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sowie Liefermöglichkeiten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.