Medizinische Rehabilitation Persönliche und medizinische Voraussetzungen im Überblick - Die Reha-Maßnahme ist aus medizinischen Gründen erforderlich - Die Reha-Maßnahme muss ärztlich verordnet sein und vom Kostenträger vorher genehmigt werden - Ihre Arbeitsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) ist gefährdet oder gemindert - Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht - Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her falls Sie schon einmal eine Reha hatten - Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen Auschlussgründe der Deutschen Rentenversicherung Ihr Rehaanrag kann in folgenden Fällen von der DRV abgelehnt werden: - bei Arbeitsunfällen Berufskrankheiten oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z.B. bei Kriegsverletzungen). - wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet oder dem gleichgestellt sind (z.B. als Richterin oder Richter Soldatin oder Soldat etc.) oder eine Pension beziehen. - wenn Sie bereits dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und bis zum Beginn der Altersrente Leistungen wie z.B. betriebliche Versorgungsleistungen bekommen - wenn Sie sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden - wenn seit ihrer letzten Reha weniger als vier Jahre vergangen sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.