Auf Österreich haben auch Gesetzgebungsverfahren zu Richtlinien (EU-Rahmengesetzen) und Verordnungen (unmittelbar verbindlichen EU-Gesetzen) Auswirkungen die in der Europäischen Union von den zuständigen Organen betrieben werden. [2] Änderungsvorschläge und Kritik die im Begutachtungsverfahren geäußert werden werden je nach den Intentionen des betreffenden Bundesministers berücksichtigt (oder auch nicht) und in der Regel wie der Gesetzentwurf auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Wenn Verfassungsgesetze oder in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen die Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung oder Vollziehung einschränken bedarf es der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates (Art. Source: https://www.artikelschreiber.com/.