Überblick Kurzarbeit kann eingeführt werden um bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall die personellen Kapazitäten zu reduzieren ohne betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Für die Dauer der Kurzarbeit können die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld (Kug) beziehen sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Fällt ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum oder ist er arbeitsunfähig krank hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe des Kurzlohns. Source: https://www.artikelschreiber.com/.