- Der Arbeitgeber kann den Zeitvertrag beispielsweise fristlos kündigen wenn der Angestellte eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen hat welche das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. - Auch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis vor allem fristlos kündigen wenn der Arbeitgeber beispielsweise wiederholt das Arbeitsentgelt nicht auszahlt oder dem Mitarbeiter keinen Urlaub gewähren möchte. Hierbei ist besonders wichtig dass die Regelung eindeutig und verständlich formuliert ist da sie ansonsten zulasten des Arbeitgebers ausgelegt wird oder gar gänzlich unwirksam ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.