Die Allgemeinverfügung (vollständiger Wortlaut mit Begründung siehe Anlage) untersagt es auf dem Bohlweg – nördlich begrenzt durch die Dankwardstraße und den Steinweg und südlich durch die Straßen Langer Hof und Ritterbrunnen – insbesondere unter den Rathauskolonnaden und im Bereich der Haltestellen der Braunschweiger Verkehrs GmbH zu lagern. „Außerdem werden die Kunden der dort ansässigen Betriebe und Dienstleister ebenso wie Besucher der Stadtverwaltung durch die teilweise auf Decken und mit Hunden in Gruppen lagernden Personen in ihren Laufwegen behindert so dass auch die Unternehmen beeinträchtigt sind. „Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht aber die Problemlage ist auch ihnen bewusst.“ Dass in dem Bereich alkoholische Getränke im Straßenverkauf erhältlich sind hat wesentlich dazu beigetragen dass sich dort Gruppen von Trinkenden einfinden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.