Ob sie die Beerdigung zahlen müssen obwohl beispielsweise kein Kontakt zur Mutter oder zum Vater bestand und wer ihnen dabei zur Seite steht erklären wir im Folgenden. Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus und ist keine Sterbegeldversicherung vorhanden können Betroffene eine Sozialbestattung beantragen – hierfür müssen sie selbst im Sinne der sozialhilferechtlichen Vorschriften bedürftig sein. Also wenn beispielsweise der gemeinsame Vater stirbt sind beide – Halb- und Vollgeschwister – diesem gegenüber unterhaltspflichtig und könnten theoretisch zur Übernahme der Beerdigungskosten herangezogen werden falls andere Mittel nicht ausreichen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.