Eventuell erfolgt die Zusage nämlich auch unter Vorbehalt zum Beispiel weil man Sie gerne einstellen würde aber zunächst noch die Zustimmung des Betriebsrats abgewartet werden muss. Denn ein mündlicher Vertragsschluss zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird sich vor Gericht kaum nachweisen lassen wenn an dem Gespräch nicht noch andere Personen teilgenommen haben die als Zeugen fungieren könnten. Sofern es möglich ist sollten Sie sich zum Nachweis wenigstens kurz die wesentlichen Absprachen wie - die auszuübende Tätigkeit - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Höhe des Gehalts und - Umfang des Jahresurlaubs schriftlich bestätigen lassen ergänzt um die verbindliche Zusage. Source: https://www.artikelschreiber.com/.