Wurden vertraglich vereinbarte Arbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt muss der Baupartner diese nachträglich beheben. Als Bauherr solltest du jedoch beachten dass nur die Arbeiten von dem Bauunternehmen ausgeführt werden die im Bauvertrag festgehalten sind. Ist dieser nicht vollständig und die Außenanlage nicht im Vertrag erwähnt wird nur die Innenkontrolle durchgeführt sodass du selbst zur Umsetzung der Umgebungsarbeiten verpflichtet bist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.