Geldwerter Vorteil: Wichtige Informationen für unsere Mitarbeiter
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir möchten Sie heute über einige wichtige Änderungen informieren, die Ihre Gehaltsabrechnung und die damit verbundenen Leistungen betreffen. Im Jahr 2025 wird es keinen Lohnausgleich geben. Stattdessen haben wir beschlossen, die Prämienerhöhung der Krankenkasse von 4 % vollständig zu übernehmen. In diesem Artikel erläutern wir, was das für Sie bedeutet und wie sich diese Entscheidung auf Ihre finanzielle Situation auswirkt.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, die jedoch nicht in Form von Geld ausgezahlt wird. Diese Vorteile können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel Rabatte auf Produkte, kostenlose Dienstleistungen oder auch die Übernahme von Kosten, wie in unserem Fall die Krankenkassenprämie. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) profitieren rund 70 % der Arbeitnehmer in Deutschland von solchen geldwerten Vorteilen.
Krankenkassenprämie: Ein konkretes Beispiel
Die Übernahme der Krankenkassenprämie ist ein hervorragendes Beispiel für einen geldwerten Vorteil. Wenn wir die Prämienerhöhung von 4 % betrachten, bedeutet dies konkret, dass Sie bei einem monatlichen Beitrag von 400 CHF eine Ersparnis von 16 CHF pro Monat haben. Über ein Jahr summiert sich dies auf 192 CHF, die Sie in Ihrer Tasche behalten können. Diese Ersparnis kann für viele Mitarbeiter eine spürbare Entlastung darstellen.
Warum kein Lohnausgleich?
Die Entscheidung, im Jahr 2025 keinen Lohnausgleich zu gewähren, wurde nach sorgfältiger Abwägung getroffen. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es wichtig, dass wir als Unternehmen stabil bleiben und gleichzeitig unseren Mitarbeitern Vorteile bieten. Die Übernahme der Krankenkassenprämie ist eine Möglichkeit, Ihnen dennoch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, ohne die Lohnstruktur zu belasten.
Worauf Sie dabei achten müssen
Wenn Sie Ihre Gehaltsabrechnung überprüfen, sollten Sie darauf achten, dass die Übernahme der Krankenkassenprämie korrekt ausgewiesen wird. Diese wird als geldwerter Vorteil in Ihrer Abrechnung aufgeführt und kann steuerlich relevant sein. Es ist ratsam, sich über mögliche Freibeträge zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen können.
Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge
Zusätzlich zur Übernahme der Krankenkassenprämie möchten wir Ihnen auch nahelegen, sich mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Diese bietet Ihnen nicht nur einen zusätzlichen finanziellen Puffer im Alter, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Eine Umfrage des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zeigt, dass 60 % der Arbeitnehmer in Deutschland an einer betrieblichen Altersvorsorge interessiert sind.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Wir sind überzeugt, dass die Übernahme der Krankenkassenprämie ein positiver Schritt für alle Mitarbeiter ist und Ihnen helfen wird, Ihre finanziellen Belastungen zu reduzieren. Auch wenn wir im Jahr 2025 keinen Lohnausgleich gewähren können, so möchten wir Ihnen dennoch durch diesen geldwerten Vorteil zur Seite stehen.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten sowie die Personalabteilung jederzeit gerne zur Verfügung.