Mangel Halloich habe eine Frage bezüglich der Erstattung von Nebenkosten wenn der Verkäufer zweifelsfrei verpflichtet ist die Ware umzutauschen bzw. das G Eld zurück zu erstatten.Nehmen wir an dass A bei B ein Kleidungsstück gekauft hat.Dieses Kleidungsstück hat A zur Schneiderei gebracht und entsprechend seiner Größe anfertigen lassen.Als A das Kleidungsstück nach Fertigung durch die Schneiderei anzieht stellt er fest dass es zwei Materialfehler enthält die weder auf die Schneiderei noch auf Verschleiß zurückzuführen sind.Meiner Meinung nach ist B verpflichtet das Kleidungsstück umzutauschen oder bei Nichtvorhandensein das Geld zu erstatten.Wie verhält es sich aber beispielsweise mit den vergeblich gezahlten Schneidereigebühren? Muss B auch dafür gerade stehen oder bleibt A auf en vergeblichen Kosten sitzen?Um den Gegenstand umzutauschen muss A letztlich mit dem Pkw zum Verkaufsladen des B fahren. Erfüllungsort gewesen ist?Für Antworten wäre ich sehr dankbar.Viele Grüße!!! Source: https://www.artikelschreiber.com/.