Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Prüfung der Gleichwertigkeit Die zuständige Stelle prüft dann ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen erhalten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Ergotherapeut“. Source: https://www.artikelschreiber.com/.