In letzterem Fall würde die Eisenbahnkreuzung täglich zweimal für einige Minuten gesperrt sein eine wesentliche Beeinträchtigung der Leichtigkeit Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sei dadurch nicht zu erkennen. 21 Soweit sie nach der Aktenlage erstmals geltend macht es käme fallbezogen auch eine Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes nach § 4 Abs. 1 Z 1 Eisb KrV in Frage ist sie allerdings darauf zu verweisen dass dieses Vorbringen dem Neuerungsverbot im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof unterliegt und daher unbeachtet bleiben muss. 34 Nichts anderes gilt für die Erwägung des Verwaltungsgerichts das bestehende Vorschriftszeichen Halt werde von den Fahrern im Straßenverkehr als unnötig empfunden weil nur zweimal täglich Schienenfahrzeuge die Kreuzung passieren würden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.