Wenn jemand zum Beispiel Grundsicherungsleistungen beantragt und gar kein Geld mehr hat kann er nicht drei Monate warten bevor über seinen Antrag entschieden wird. Eine solche Anordnung ist normalerweise nur dann notwendig wenn der Widerspruch nicht bereits von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung entfaltet. In diesem Fall kann beim Sozialgericht beantragt werden dass die Behörde durch einstweilige Anordnung verpflichtet wird vorläufig sofort Sozialhilfe zu bewilligen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.