Während die monatlichen Raten bei der Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient werden trägt beim Dienstrad als Gehaltsextra der Arbeitgeber die Kosten und überlässt es seinen Beschäftigten zusätzlich zum gezahlten Gehalt. Diese Unterscheidung ist wichtig weil sie sich auf die Versteuerung der Privatnutzung als geldwertem Vorteil auswirkt: Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung reduziert sich durch den Abzug der monatlichen Leasingraten das Bruttogehalt und die damit verbundenen Abgaben. Eine Ausnahme bilden dabei S-Pedelecs (bis zu 45 km/h Tretunterstützung): Da diese formal als Kleinkrafträder klassifiziert werden gelten auch in steuerlicher Hinsicht andere Regelungen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.