Im neuen Bauvertragsrecht das seit Anfang 2018 in Kraft ist macht der Gesetzgeber Vorgaben was in der Baubeschreibung - juristisch korrekt Bau- und Leistungsbeschreibung - enthalten sein muss. Dazu gehören Art und Umfang der Leistungen technische Gebäudedaten Bauzeichnungen und Angaben zur Planung sowie zur Bauzeit. Es lohnt sich dennoch genauer hinzusehen und gegebenenfalls den Rat eines unabhängigen Sachverständigen zum Beispiel eines Bauherrenberaters einzuholen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.