Diese Information bezieht sich auf das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) im Kontext der Antragstellung nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht). Fraglich seien hier insbesondere zwei Dinge: Können alle diese Menschen tatsächlich die Voraussetzungen für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfüllen? Und gelingt es ihnen dann innerhalb der 1-jährigen Probezeit tatsächlich die Anforderungen für eine der dauerhaften Bleiberechtsregelungen vorweisen zu können insbesondere die Lebensunterhaltssicherung und einen Nachweis über Identität und Staatsangehörigkeit? Source: https://www.artikelschreiber.com/.