Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan Annahme von Gütern (§11 Nr.8 nach Ausbildungsverordnung) a) Begleitpapiere unter der Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften und nach betrieblichen Vorgaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. b) Güter entladen c) Quantitativ und Qualitative Güterkontrolle durchführen Eingangsdaten erfassen und Fehlerprotokolle erstellen d) Mängelbeseitigung veranlassen e) Rückgabe von Leergut Verpackungen und Ladehilfsmitteln nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben durchführen und dokumentieren f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten Lernort und Zeit Warenannahme im Hauptverpackungslager der E. AG in D. um 10:00 Uhr Hilfsmittel Packtisch Cutter Messer ungeöffnete Warenanlieferung inklusive Lieferschein Kugelschreiber Ausbildungsmethode 4-Stufen-Methode Ablauf der Ausbildungsmethode 1 .Stufe Vorbereitung 2.Stufe Vormachen und erklären 3.Stufe Nachmachen und erklären lassen 4.Stufe Üben (Lernerfolgskontrolle) 1. stufe: Vorbereiten (Heranführen des Auszubildenden an die Aufgabe) Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 2. Stufe: Vormachen und Erklären Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten VERDEUTLICHT WERDEN FOLGENDE BEWERTUNGSKRITERIEN: - Genaues Lesen der Lieferanschrift - Korrekte Öffnung des Pakets und das Entnehmen der Ware - Abgleich von Artikeln und Lieferschein [...] Source: https://www.artikelschreiber.com/.