Lassen Sie sich also auf gar keinen Fall darauf ein das Monatsgespräch wohlmöglich nur unter vier Augen zwischen Geschäftsführer und Betriebsratsvorsitzendem zu führen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit solche Gespräche mit Hinweis auf die Geschäftsordnung sofort abzulehnen wenn der Arbeitgeber Sie einmal plötzlich mit einem Gesprächswunsch überfallen sollte. Lassen Sie sich nicht vertrösten Die Monatsgespräche haben nur dann einen Sinn wenn darin auch verbindlich entschieden werden kann – zumindest auf der Seite der Geschäftsleitung der Betriebsrat muss ja in der Regel einen Beschluss fassen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.