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Lärmbelästigung: Ihre Rechte gegen Lärm

Ständiger Lärm nervt nicht nur, er schadet der Gesundheit. Beschwerden dagegen haben immer öfter Erfolg.


Zusammenfassung:    Weil das nichts brachte und die Hunde nach Ruhe in den Wintermonaten wieder für Krach sorgten, nahm die Behörde sie ihrem Besitzer kurzerhand weg. Bei einer Belastung über längere Zeit steigt nachweislich die Gefahr von Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.« Die negativen gesundheitlichen Auswirkungen treten übrigens auch dann auf, wenn man sich an bestimmte Geräusche wie Flugverkehr oder auch das Schnarchen des Gatten gewöhnt zu haben glaubt. Norbert Eisenschmid, Mietrechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein, rät sich abzusichern: »Genau festzuhalten, wann und in welcher Intensität eine Lärmbelästigung auftritt, ist sehr wichtig.


Immer wieder gibt es Beschwerden bezüglich Lärmbelästigungen in verschiedenen Stadtteilen. Die Anwohner fühlen sich gestört und haben das Recht auf eine Beschwerdeprüfung. Doch wie läuft diese Prüfung ab und was sind die Konsequenzen für den Verursacher? Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es bei der Beschwerdeprüfung um die Einhaltung von gesetzlichen Lärmgrenzwerten geht. Diese Grenzwerte variieren je nach Art der Nutzung (z.B. Wohngebiet oder Gewerbegebiet) und der Tageszeit (tagsüber oder nachts). Wenn ein Anwohner sich gestört fühlt, kann er eine Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt einreichen. Das Ordnungsamt ist dann dafür zuständig, die Beschwerde zu überprüfen. Dazu wird in der Regel ein Mitarbeiter des Amtes den Ort besuchen und eine Messung durchführen. Wichtig dabei ist, dass die Messung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem auch tatsächlich eine Lärmbelästigung stattfindet. Wenn bei der Messung tatsächlich eine Überschreitung der Grenzwerte festgestellt wird, kann das Ordnungsamt gegen den Verursacher vorgehen. Dabei müssen zunächst mündliche Ermahnungen erfolgen und gegebenenfalls auch schriftliche Aufforderungen zur Minderung des Lärms. Wenn dies nicht ausreichend ist, können Bußgelder verhängt oder sogar Betriebs- oder Nutzungsverbote erteilt werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht jede Art von rm grundsätzlich verboten ist. So zum Beispiel muss bei einer Baustelle mit entsprechenden Geräuschen gerechnet werden und auch im Stadtverkehr kann es zu rm kommen, der durch


Ständiger Lärm nervt nicht nur, er schadet der Gesundheit. Beschwerden dagegen haben immer öfter Erfolg.
Bildbeschreibung: Ständiger Lärm nervt nicht nur, er schadet der Gesundheit. Beschwerden dagegen haben immer öfter Erfolg.


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