Im Falle einer Erkrankung ist nicht nur eine frühzeitige Behandlung wichtig um wieder arbeitsfähig zu werden sondern der Arbeitgeber benötigt zudem auch den gelben Schein der Ihre Arbeitsunfähigkeit offiziell bestätigt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage müssen Sie dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen sofern im Arbeitsvertrag oder mündlich nichts anderes vereinbart wurde. Bezieht ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor wenn dieser krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.