Für Arbeitnehmer versuchen wir schon im Vorfeld einer gerichtlichern Auseinandersetzung in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu einer einvernehmlichen Lösung des Streitfalles zu gelangen indem wir eine Rücknahme der Kündigung oder eine Abfindung vereinbaren. Selbstverständlich vertreten wir Arbeitnehmer auch im Zuge der Kündigungsschutzklage falls sich eine einvernehmliche Lösung nicht erreichen lässt. Eine widerrechtlich ausgesprochne Kündigung oder ein rechtsunwirksamer Arbeitsvertrag kostet den Arbeitgeber nicht nur Geld und Zeit sondern führt auch zu Verwerfungen im Betriebsklima. Source: https://www.artikelschreiber.com/.