Wichtig ist nur dass Ihr Vertreter die folgenden Unterlagen mit zum Amt nimmt: Vollmacht mit Datum handschriftlich von Ihnen unterzeichnet (ggf. in doppelter Ausführung) Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) Ihr Personalausweis im Original (alternativ wird in der Regel auch der Reisepass anerkannt dann ist allerdings zusätzlich eine aktuelle Meldebestätigung nötig) eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) aktueller HU-/AU-Bericht Personalausweis des Vertreters Falls ein neues Kennzeichen erforderlich ist zusätzlich: altes Nummernschild SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Vollmacht für die Zulassungsstelle: Kfz-Ummeldung bei Halterwechsel Auch wenn Sie ein gebrauchtes Auto gekauft haben und auf Ihren Namen anmelden wollen können Sie den Behördengang durch einen Vertreter erledigen lassen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.