Trotz dieser Informationsmöglichkeiten ist es erforderlich dass Ihr Antrag auf Akteneinsicht den allgemeingültigen Formerfordernissen genügt also in der so genannten Schwarzschriftform von Ihnen eingereicht oder online gestellt wird. Sind keine nahen Angehörigen mehr vorhanden können auch Verwandte bis zum dritten Grad (also Großeltern Urenkel Onkel Tanten Nichten oder Neffen) Anträge stellen. Die genannten nahen Angehörigen müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schlüssig darlegen dass sie mit Hilfe eventuell vorhandener Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit dem DDR-Regime stehende Ereignisse oder staatliche Maßnahmen aufarbeiten möchten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.