Dies kommt insbesondere in zwei Konstellationen vor: - Es liegt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor z.B. Lohnerhöhung mehr Ferien etc. - Es gibt Situationen in denen von der Rechtsprechung angenommen wird ein Arbeitnehmer habe eine Änderung akzeptiert z.B. wenn eine Vertragsänderung während längerer Zeit unwidersprochen bleibt. 336 OR genannten vergleichbare Schwere aufweisen (BGE 136 III E 2.3) (siehe hierzu insbesondere den Beitrag „Der Arbeitgeber war schuld?!“). das Dilemma dass im ersten Schritt d.h. bei der Vertragsofferte noch keine Berücksichtigung stattfindet sondern nur wenn die Offerte tatsächlich abgelehnt wird und es zur Kündigung kommt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.