Es kann vorkommen dass diese Zahlungsraten statt Abschlagszahlungen verdeckte Vorauszahlungen darstellen weil kein oder lediglich ein geringerer Wertzuwachs stattgefunden hat. Es kann somit vorkommen dass von einer Abschlagszahlung gesprochen wird obwohl es sich tatsächlich um die vollständige Auszahlung des zustehenden und fälligen Arbeitsentgelts in einem Betrag mit einem Gehaltsvorschuss in Höhe eines überschüssigen Teilbetrags handelt. Soweit es sich um einen Gehaltsvorschuss handelt hat der Arbeitnehmer den Vorschuss grundsätzlich zurückzuzahlen oder hinzunehmen dass dieser mit einer späteren Zahlung des Arbeitsentgeltes verrechnet wird. Source: https://www.artikelschreiber.com/.