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V. Zum Patronatsrecht in Hessen


Patronatsrecht - Eigenkirchen




Metakey Beschreibung des Artikels:     On the rights of patronage in Hesse - patronal churches of the Schencken zu Schweinsberg. The starting point for this study is a charter of the year 1235, by which Archbishop Siegfried III of Mainz exempted the chapel of Elnhausen from the mother churches Michelbach and Oberweimar near Marburg “de consensu patronorum vel advocatorum Guntrami scilicet et Wideroldi de Marburg”. At issue are the following questions: 1. Are the expressions patronus and advocatus synonymous here? - 2. Who was patron in Michelbach, who in Oberweimar, and how did the rights of patronage of both churches come down to the Schencken of Schweinsberg, who held them from the 16 th century? - 3. Are we dealing with what had earlier been proprietary churches, where features of this right may possibly have survived, or with patronal churches of a new legal order, and how did the Reformation affect the right of presentation and the ecclesiastical rights of the patrons? Zusammenfassung Z: Ausgangspunkt der Studie zu den Patronatsrechten ist eine Urkunde von 1235, mit der Erzbischof Siegfried III. von Mainz die Kapelle in Elnhausen aus den Mutterkirchen Michelbach und Oberweimar bei Marburg „de consensu patronorum vel advocatorum Guntrami scilicet et Wideroldi de Marburg“ eximierte. Es geht um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind die Begriffe patronus und advocatus hier gleichzusetzen? - 2. Wer war Patron in Michelbach, wer in Oberweimar, und wie kamen die Patronatsrechte beider Kirchen an die Schencken zu Schweinsberg, die sie seit dem 16. Jahrhundert innehaben? - 3. Geht es um frühere Eigenkirchen, bei denen sich vielleicht eigenkirchenrechtliche Züge erhalten haben, oder um Patronatskirchen neuen Rechts, und wie wirkte sich die Reformation auf das Präsentationsrecht und auf die Ehrenrechte der Patrone aus?


Zusammenfassung:    Das Inquisitionsverfahren beim Heiligen Offizium - Miszellen - The Importance and Influence of Gratian’s Tract De penitentia - Diritto feudale – diritto canonico – diritto pubblico - Avctoritas Apostolica St. Martin in Trier AD 385/386 - Die Besitztümer der Kirche in der antihussitischen Schrift Curandum summopere - Literatur - Andreas Weckwerth, Clavis conciliorum occidentalium septem prioribus saeculis celebratorum - Was vom Wucher übrigbleibt - Maura Mordini, Il feudo ecclesiastico nella prima età dei Glossatori - New Approaches to Early Law in Scandinavia, hg. von Stefan Brink/Lisa Collinson - Autographa, I.1: Giuristi, giudici e notai (sec. Kurfürst Anselm Casimir von Mainz - Thomas A. Fudge, The Trial of Jan Hus - Thomas-Müntzer-Ausgabe: Kritische Gesamtausgabe - Axel Gotthard, Der liebe und werthe Fried - Roland M. Lehmann, Die Transformation des Kirchenbegriffs - Chronik - „Das Gewissen in den Rechtslehren der protestantischen und katholischen Reformationen“, Tagung in Wittenberg 2014 - Tagungsbericht zum 40. Kurfürst Anselm Casimir von Mainz - Thomas A. Fudge, The Trial of Jan Hus - Thomas-Müntzer-Ausgabe: Kritische Gesamtausgabe - Axel Gotthard, Der liebe und werthe Fried - Roland M. Lehmann, Die Transformation des Kirchenbegriffs - Chronik - Tagungsbericht zum 40.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Are the expressions patronus and advocatus synonymous here?
  2. Who was patron in Michelbach, who in Oberweimar, and how did the rights of patronage of both churches come down to the Schencken of Schweinsberg, who held them from the 16 th century?
  3. Are we dealing with what had earlier been proprietary churches, where features of this right may possibly have survived, or with patronal churches of a new legal order, and how did the Reformation affect the right of presentation and the ecclesiastical rights of the patrons?
  4. Sind die Begriffe patronus und advocatus hier gleichzusetzen?
  5. Jahrhundert innehaben?
  6. Geht es um frühere Eigenkirchen, bei denen sich vielleicht eigenkirchenrechtliche Züge erhalten haben, oder um Patronatskirchen neuen Rechts, und wie wirkte sich die Reformation auf das Präsentationsrecht und auf die Ehrenrechte der Patrone aus?
  7. Are the expressions patronus and advocatus synonymous here?
  8. Who was patron in Michelbach, who in Oberweimar, and how did the rights of patronage of both churches come down to the Schencken of Schweinsberg, who held them from the 16 th century?
  9. Are we dealing with what had earlier been proprietary churches, where features of this right may possibly have survived, or with patronal churches of a new legal order, and how did the Reformation affect the right of presentation and the ecclesiastical rights of the patrons?
  10. Sind die Begriffe patronus und advocatus hier gleichzusetzen?
  11. Jahrhundert innehaben?
  12. Geht es um frühere Eigenkirchen, bei denen sich vielleicht eigenkirchenrechtliche Züge erhalten haben, oder um Patronatskirchen neuen Rechts, und wie wirkte sich die Reformation auf das Präsentationsrecht und auf die Ehrenrechte der Patrone aus?
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  16. Are the expressions patronus and advocatus synonymous here?
  17. Who was patron in Michelbach, who in Oberweimar, and how did the rights of patronage of both churches come down to the Schencken of Schweinsberg, who held them from the 16th century?
  18. Are we dealing with what had earlier been proprietary churches, where features of this right may possibly have survived, or with patronal churches of a new legal order, and how did the Reformation affect the right of presentation and the ecclesiastical rights of the patrons?
  19. Sind die Begriffe patronus und advocatus hier gleichzusetzen?
  20. Jahrhundert innehaben?
  21. Geht es um frühere Eigenkirchen, bei denen sich vielleicht eigenkirchenrechtliche Züge erhalten haben, oder um Patronatskirchen neuen Rechts, und wie wirkte sich die Reformation auf das Präsentationsrecht und auf die Ehrenrechte der Patrone aus?
  22. ‚Hispana Gallica‘ oder ‚Hispana Rhenana‘?
  23. Utrum parvuli sint invitis parentibus baptizandi?
  24. ‚Hispana Gallica‘ oder ‚Hispana Rhenana‘?
  25. Utrum parvuli sint invitis parentibus baptizandi?


Zusammenfassung: Patronatsrecht und Eigenkirchen in Hessen

Das Patronatsrecht bezeichnet das Recht, Einfluss auf geistliche Ämter und Kirchenangelegenheiten auszuüben. Besonders in Hessen spielt es eine wichtige Rolle bei sogenannten Eigenkirchen, die im Mittelalter oft private oder familiäre Kirchen waren. Die Urkunde von 1235, ausgestellt von Erzbischof Siegfried III. von Mainz, stellt einen bedeutenden Ausgangspunkt dar. Sie zeigt, wie Patronatsrechte und die Rolle von „patronus“ und „advocatus“ damals verstanden wurden.

Die Rechtslage umfasste verschiedenste Facetten: Wer war eigentlich Patron in den Mutterkirchen Michelbach und Oberweimar? Wie gelangten die Rechte der Patronage an die Schencken von Schweinsberg? Und nicht zuletzt: Welchen Einfluss hatte die Reformation auf das Präsentationsrecht und die kirchlichen Ehrenrechte der Patrone? Diese Fragen sind zentral, um das Verhältnis von Kirche, Adel und Recht in der Region rund um Marburg und darüber hinaus zu verstehen.

Was ist das Patronatsrecht?

Patronatsrecht bedeutet, dass bestimmte Personen oder Familien das Recht haben, einen Priester für eine Kirche vorzuschlagen oder Einfluss auf die Verwaltung dieser Kirche zu nehmen. Solche Rechte gingen im Mittelalter oft mit Besitz verbundenen Kirchen, so genannten Eigenkirchen, einher.

Der Begriff „patronus“ – übersetzt etwa „Schutzherr“ oder „Förderer“ – wurde häufig als Synonym zu „advocatus ecclesiae“ gebraucht. Der letztere Begriff betonte eher den Schutz- und Vertretungsaspekt der Patrone gegenüber der Kirche.

Eigenkirchen im Mittelalter: Kirchliche Rechte in Privatbesitz

Eigenkirchen waren ursprünglich private Kirchen, die oft von Adeligen oder Vermögenden gestiftet oder errichtet wurden. Diese Eigentümer hatten weitreichende Rechte an ihrer Kirche – von der Benennung des Priesters bis zu finanziellen Vorteilen.

Im Gebiet von Hessen, besonders nahe Marburg, zeigt sich dieses Phänomen deutlich. Die Kapelle in Elnhausen, die nachweislich 1235 vom Erzbischof Siegfried III. von Mainz aus ihren Mutterkirchen Michelbach und Oberweimar ausgegliedert wurde, illustriert den Wandel von privaten zu kirchlichen Rechten.

Sind „Patronus“ und „Advocatus“ dasselbe?

Diese Frage beschäftigt Historiker bis heute. In der Urkunde von 1235 werden beide Begriffe im Kontext der Burgherren Guntram und Widerold genannt. Es scheint, als seien beide Titel verwandt, aber nicht vollkommen synonym.

  • Patronus: Mehr der Förderer oder Mäzen der Kirche.
  • Advocatus ecclesiae: Schutzherrschaftliche Rolle mit juristischer und militärischer Vertretungspflicht.

In der Praxis verschwammen die Rollen oft. Vor allem auf lokaler Ebene standen diese Funktionen quasi für dieselbe Person oder Gruppe, die sowohl Schutzboten als auch Förderer der Kirche waren.

Patronatsrechte und die Schencken von Schweinsberg

Ab dem 16. Jahrhundert gehörten die Patronatsrechte der Mutterkirchen Michelbach und Oberweimar den Schencken zu Schweinsberg. Diese adelige Familie erwarb Rechte, die zuvor teils auf proprietärer Kirchengrundlage beruhten.

Das Spannende dabei: Wurde hier das alte Eigenkirchenrecht weitergeführt – oder handelte es sich bereits um eine neue Rechtsordnung für Patronatskirchen? Die Differenzierung ist wichtig, um Rechtsentwicklung und kirchlichen Einfluss in der Region nachzuvollziehen.

Die Reformation und ihre Auswirkungen auf das Patronatsrecht

Die Reformation veränderte vieles – auch das Patronatsrecht. In Hessen führte sie dazu, dass sich das Recht auf Präsentation (also die Vorschlagsrechte für Pfarrer) wandelte.

Einerseits blieben viele Patrone ihre Rechte erhalten; andererseits wurden kirchliche Ämter zunehmend durch reformatorische Strukturen beeinflusst. Das bedeutete eine Verschiebung weg von rein adligen Privilegien hin zu einer stärkeren Einbindung in den neu entstehenden Landes- und Kirchenstaat.

Was ist eine Patronatserklärung?

Eine Patronatserklärung ist ein Dokument oder Vertrag, mit dem die Rechte des Patrons an einer Kirche formal anerkannt werden. Solche Erklärungen sichern dem Patron bestimmte Mitspracherechte bei der Besetzung von Kirchenämtern.

In historischen Quellen aus Hessen finden sich oft solche Belege – etwa im Zusammenhang mit dem Haus Schweinsberg –, die den Nachweis über den Übergang von Rechten belegen.

Regionale Bedeutung für Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen heute

Zwar liegt der historische Kern des Patronatsrechts rund um Marburg in Hessen. Dennoch zeigt das Thema exemplarisch, wie mittelalterliche Kirchenrechte regionale Strukturen prägten – auch im heutigen Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf als Landeshauptstadt ist heute Sitz zahlreicher kirchlicher Institutionen, deren Geschichte eng mit solchen mittelalterlichen Patronatrechten verwoben ist. Das Verständnis dieser historischen Rechtsverhältnisse hilft dabei, heutige kirchliche Besitz- und Verwaltungsstrukturen besser einzuordnen.

Schlussbetrachtung: Warum das Patronatsrecht noch heute relevant ist

Das Patronatsrecht wirkt weit über seine Zeit hinaus nach – sei es durch historische Studien oder in heutigen kirchlichen Verwaltungsfragen. Es verbindet kirchliches Recht mit weltlichen Einflüssen und zeigt damit exemplarisch das Zusammenwirken von Kirche und Adel im Mittelalter.

Wer sich intensiver mit regionaler Rechtsgeschichte beschäftigt – etwa in NRW oder Hessen –, stößt unweigerlich auf dieses spannende Thema. Der Blick auf Urkunden wie jene des Erzbischofs Siegfried III., aber auch auf Familien wie die Schencken von Schweinsberg liefert wertvolle Einblicke in rechtliche Traditionen und ihre Folgen bis heute.

Weiterführende Quellen und Literatur


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V. Zum Patronatsrecht in Hessen
Bildbeschreibung: On the rights of patronage in Hesse - patronal churches of the Schencken zu Schweinsberg. The starting point for this study is a charter of the year 1235, by which Archbishop Siegfried III of Mainz exempted the chapel of Elnhausen from the mother churches Michelbach and Oberweimar near Marburg “de consensu patronorum vel advocatorum Guntrami scilicet et Wideroldi de Marburg”. At issue are the following questions: 1. Are the expressions patronus and advocatus synonymous here? - 2. Who was patron in Michelbach, who in Oberweimar, and how did the rights of patronage of both churches come down to the Schencken of Schweinsberg, who held them from the 16 th century? - 3. Are we dealing with what had earlier been proprietary churches, where features of this right may possibly have survived, or with patronal churches of a new legal order, and how did the Reformation affect the right of presentation and the ecclesiastical rights of the patrons? Zusammenfassung Z: Ausgangspunkt der Studie zu den Patronatsrechten ist eine Urkunde von 1235, mit der Erzbischof Siegfried III. von Mainz die Kapelle in Elnhausen aus den Mutterkirchen Michelbach und Oberweimar bei Marburg „de consensu patronorum vel advocatorum Guntrami scilicet et Wideroldi de Marburg“ eximierte. Es geht um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind die Begriffe patronus und advocatus hier gleichzusetzen? - 2. Wer war Patron in Michelbach, wer in Oberweimar, und wie kamen die Patronatsrechte beider Kirchen an die Schencken zu Schweinsberg, die sie seit dem 16. Jahrhundert innehaben? - 3. Geht es um frühere Eigenkirchen, bei denen sich vielleicht eigenkirchenrechtliche Züge erhalten haben, oder um Patronatskirchen neuen Rechts, und wie wirkte sich die Reformation auf das Präsentationsrecht und auf die Ehrenrechte der Patrone aus?


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Inhaltsbezogene Links:    

  1. Kirchenpatronat
  2. Patronatsrecht
  3. Patronatsrecht
  4. Eigenkirche – historische Grundbegriffe
  5. Patronat (Kirchensatz)

   


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was ist eine Eigenkirche? - Das frühmittelalterliche Kirchenwesen war weit gehend personenrechtlich organisiert. Basis war das Modell der „Eigenkirche“, das heißt eines Kirchengebäudes mit geweihtem Altar auf dem Eigengut einer voll rechtsfähigen Person bzw. eines Verwandtschaftsverbands.

  • Was bedeutet Kirchenpatronat? - Schirmherrschaft ist das Recht, eine Person für die Übernahme eines bestimmten geistlichen Amtes vorzuschlagen : – eine Person für die Pfründe der Church of England* (manchmal auch als „lebendige“ Pfründe bezeichnet) „vorzustellen“.

  • Was ist das Patronat? - Patronage is the right to put forward a person to take up a particular type of Clergy post: – to 'present' a person to Church of England benefice* (sometimes known as the 'living').


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