Ohne juristische Vorkenntnisse sind diese Eintragungen und ihre rechtliche Bedeutung jedoch nicht so leicht zu verstehen. Denn mit einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer dauerhaft und öffentlich-rechtlich gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gewisse Dinge die sein Grundstück betreffen zu tun zu unterlassen oder zu dulden. Man unterscheidet 8 Arten von Baulasten: Geh- Fahr- und Leitungsrecht (Erschließung eines anderen Grundstücks) Abstandsflächen (Fläche eines Grundstücks die nicht bebaut werden darf) Feuerwehrzufahrt Aufstellflächen für Feuerwehr (Sie dienen dem Aufstellen von Feuerwehrleitern und Hubrettungsfahrzeugen am Gebäude) Stellplatz Brandschutz Anbauverpflichtung (Pflicht an eine Straße- oder Baulinie anzubauen) Vereinigungsbaulast (Zwei Flurstücke werden als eine Einheit behandelt so dass beispielsweise über deren Grenze hinweg gebaut werden darf.) Source: https://www.artikelschreiber.com/.