Erster Gerichtstermin Da der Autohändler aus dem Mühlviertel damit natürlich nicht einverstanden ist traf man sich am Freitag erstmals vor der Richterin. Die Gegenseite weist den Vorwurf der Irreführung zurück. Und das im Winter da der Autobesitzer ausführt dass die Reichweite bei niedrigen Temperaturen extrem schlecht ist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.