Arbeitgebende sind nicht verpflichtet in den Zeugnistext eines Arbeitszeugnisses eine so genannte Schlussformel aufzunehmen (BAG Urteil vom 25. Januar 2022 Aktenzeichen 9 AZR 146/21). Der Fall Die Parteien streiten darüber ob die Beklagte als Arbeitgeberin verpflichtet ist in das Arbeitszeugnis eine so genannte Schlussformel aufzunehmen. Die Schlussformel beschränke sich aber im Wesentlichen darauf die bereits abgegebene Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Zeugnis nochmal mit anderen Worten zu wiederholen und trage nicht zur Realisierung des Zeugniszwecks bei. Source: https://www.artikelschreiber.com/.