Zahnärztekammern sind dazu angehalten als Berufsaufsicht potenziellen Zahnarztpfusch zu verfolgen und gegebenenfalls mit Strafen dagegen vorzugehen. Zum Stichpunkt Zahnersatz existiert in den Bundesländern ein spezielles Zweitmeinungsmodell das von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ins Leben gerufen wurde. Ob es zur Auftragserteilung für ein Gutachten kommt entscheidet allerdings allein die KV – der Patient hat darauf keinen Einfluss. Source: https://www.artikelschreiber.com/.