Auch wenn im Grunde alle Fragen zur Selbstauskunft zulässig sind hat der Vermieter möglicherweise ein großes Interesse an weiteren Informationen zu deiner Person. Zwar ist dieses nicht immer ganz einheitlich geregelt und kann nach Rechtsprechung unterschiedlich behandelt werden jedoch gibt es Fragen zu denen der Vermieter keine Auskunft anfordern darf. Solltest du also die Frage nach einem (weiteren) Kinderwunsch vorerst verneinen kann dir im Nachhinein nicht gekündigt werden wenn sich dann doch Familienzuwachs ankündigt. Source: https://www.artikelschreiber.com/.