Bewilligungswesen Jeder Tierversuch also jede Massnahme bei der lebende Tiere verwendet werden um beispielsweise eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen muss ausführlich begründet und bewilligt werden. Letzlich stellt die kantonale Kommission nach Prüfung der Gesuche auf Unerlässlichkeit des Tierversuchs einen Antrag an die Behörde welche dann die Bewilligung erteilt. Ungerechtfertigt wäre ein Tierversuch beispielsweise dann wenn das Erfahren von Schmerzen durch das Versuchstier höher gewichtet würde als der angestrebte Erkenntnisgewinn durch den Versuch. Source: https://www.artikelschreiber.com/.