Da wir die Erfahrung machen dass (Haus)Ärzte und Krankenhäuser sich trotz dieser klaren Regelungen immer wieder “sperrig” zeigen wenn es um die Herausgabe von Patientenunterlagen geht empfehlen wir Ihnen die Behandlungsunterlagen durch einen Fachanwalt für Medizinrecht anzufordern. Die Patientenakte enthält Informationen über frühere Krankheiten eingenommene Medikamente Impfungen bestehende Allergien und Zusammenfassungen von Krankenhausaufenthalten sowie Überweisungen. Nach den Vorschriften des BGB muss eine angemessene Frist gesetzt werden welche in Annäherung an die DSGVO nicht weniger als einen Monat betragen sollte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.